Die „Notdienst-GOT“ kommt – aber reicht mehr Geld?

Erster Schritt für den Erhalt der tierärztlichen Notdienstversorgung? Die Bundesregierung legt den Entwurf einer "Notdienst-GOT" vor. (Foto: © OP/pixabay)

50.- Euro „Notdienstgebühr“ plus höhere Gebührensätze und geänderte Notdienstzeiten – ein Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) will die Bezahlung im Notdienst verbessern. Doch reicht das aus, um die Probleme zu lösen und das „Kliniksterben“ zu stoppen?

Hinweis: Wann wird die Notdienstgebühr fällig? Beginnt die Nacht um 18 Uhr? Aktualisierte Informationen dazu hier (22.12.2019).

 von Jörg Held

Der Notdienst in der Nacht  und am Wochenend ist eines der zentralen Konfliktthemen in der Tiermedizin. Die flächendeckende Notdienstversorgung ist gefährdet – aus vielen Gründen:

  • In Praxen und Kliniken häufen sich die Notdienstfälle,
  • gleichzeitig decken die Einnahmen nicht die Kosten.
  • Angestellte Tierärzte klagen über zu lange Arbeitszeiten und zu geringe Bezahlung.
  • Aber auch bei höherer Bezahlung gelten die Stundengrenzen des Arbeitszeitgesetzes.
  • Die Gewerbaufsicht kontrolliert (auch deshalb) verstärkt Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in Tierkliniken/praxen und verhängte Bußgelder.
  • In der Konsequenz gibt es einen Personalmangel, insbesondere im Notdienst.
  • Aufgrund der Addition dieser Faktoren stellen immer mehr Praxen/Kliniken deshalb ihren Notdienst ein.
  • Die Tierhalter müssen deshalb immer öfter lange Weg auf sich nehmen, um eine Notdienstpraxis zu erreichen. Sie sind in Sorge um ihre Tiere.

Dazu gab und gibt es  immer wieder Medienberichte – aktuell etwa vom WDR-Dortmund, dem WDR-Duisburg oder der Deutschen Presseagentur über den Raum Aachen.

Jetzt reagiert die Politik auf Tierarztforderungen mit einer Änderung der Gebührenordnung (GOT) speziell für den Notdienst.

Neu: Grundgebühr, Mindestsatz und geänderte Notdienstzeiten

Das Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) hat einen Entwurf zur Verbändeabstimmung vorgelegt. Dieser enthält:

  • Eine „Notdienstgebühr“: Pauschal fallen künftig 50.- Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten (s.u.) an.
  • Abrechnungsvorgaben Mindestsatz: Für tierärztliche Leistungen ist im Notdienst dann zusätzlich mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
  • Abrechnungsvorgaben Höchstsatz: Anders als in der „Alltags-GOT“ (3-fach) sollen Tierärzte im Notdienst künftig bis zum 4-fachen des GOT-einfach-Satzes abrechnen dürfen.
  • Neue Nachtdienst/Wochenendzeiten*:
    • An Werktagen beginnt abrechnungstechnisch die „Nachtzeit“ künftig um 18:00 statt 19:00 Uhr und endet erst um 8:00 Uhr statt bisher um 7:00 Uhr.
    • Die Wochenendzeiten wurden ebenfalls verlängert: Sie beginnen früher und zwar am Freitag um 18:00 Uhr statt bisher samstags um 13:00 Uhr. Das Wochenende endet montags um 8:00 Uhr.
    • Wenn sie in diesen Zeiten einen Notdienst anbieten, müssen Tierärzte die neuen Notdienst-Gebührensätze abrechnen. Für angestellte Tierärzte wichtig: Diese „Notdienstzeiten“ sind nicht identisch mit den Eckzeiten, ab denen arbeitszeitrechlich ein Nacht/Wochenenddienstzuschlag zu zahlen ist.
  • Sonderregelung für Tierheime: Die können – ebenso wie bisher schon landwirtschaftliche Betriebe – mit einem Tierarzt einen Bestandsbetreuungsvertrag abschließen. In diesem Vertrag darf von den ansonsten verpflichtenden(!) Notdienstgebühren abgewichen werden.
  • Höheres Wegegeld: Das hat nicht unmittelbar mit dem Notdienst zu tun. Aber da die Anpassung in der GOT-Erhöhung 2017 „vergessen“ wurde, nutzt das BMEL die aktuelle Novellierung, um die fällige Anpassung nachzuholen: Je Doppelkilometer sind es 3,50 Euro, mindestens jedoch 13,00 Euro.

Die Gebührenordnung für Tierärzte ist ein Gesetz (GOT als PDF-Download hier / noch ohne die neuen Notdienstregeln!). Tierärzte können also nicht beliebig ihre Preise festsetzen. Sie müssen sich in dem vorgegebenen Rahmen bewegen. Das gilt für Ober- aber auch für Untergrenzen. Der Notdienst wird für Tierbesitzer teuerer, für Tierarztpraxen erhöht sich der Kostendeckungsbeitrag.

Dortmund hat keine tierärztliche Notdienstklinik mehr – WDR-Bericht (Video) über die Hintergründe. (Foto: Screenshot WDR-Bericht)

Gültig ab Januar 2020 – wenn alles klappt

Bis Ende August 2019 haben Tierarztverbände, Landwirtschaft und Verbraucherschützer nun Zeit , ihre Stellungnahmen zum BMEL-Entwurf abzugeben. Die dann auszuformulierende endgültige Fassung soll bis Ende November das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen (u.a. Bundesratsanhörung). Die Tierarztverbände begrüßen den Entwurf grundsätzlich, auch wenn ihre Honorarforderungen höher lagen.
(Anmerkung d.Red. 22.12.2019: Das Bundeskabinett und auch der Bundesrat haben der neuen Verordnung inzwischen zugestimmt. Die neue „Notdienst-GOT“ wird im  Januar 2020 an dem Tag in Kraft treten, mit dem sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.)

Mehr Geld löst nicht das Arbeitszeitproblem

Die „Notdienst-GOT“ ist ein Schritt, aber noch nicht die Lösung der Notdienstprobleme, sagen die Tierarztverbände. Nicht, weil sie partout noch mehr Geld fordern. Die Erhöhung hilft durchaus.

Aber es gibt eine zweite gesetzliche Hürde: Das Arbeitszeitgesetz und damit zu wenig Personal.
Anders als in der Humanmedizin – dort regelt ein Tarifvertrag Nacht- und Breitschaftsdienste von bis zu 36 Stunden – gilt für Tierkliniken/praxen das Arbeitszeitgesetz ohne Ausnahmen. Angestellte Tierärzte dürfen auch im Notdienst nur acht, bzw. maximal zehn Stunden am Stück arbeiten. Dann müssen elf Stunden Ruhezeit folgen.
Das bedeutet einen deutlich höheren Personalbedarf und entsprechend höhere Kosten. Rund 60.000.- Euro kostet monatlich ein 24-Stunden-Notdienst an sieben Tagen der Woche, wie ihn Tierkliniken vorhalten (müssen). Das hat der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) errechnet.

Wie lange genau angestellte Tierärzte wann arbeiten dürfen lesen sie hier

Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz?

Tierarztverbände fordern deshalb eine Lockerung der Arbeitszeitvorgaben: Angestellte Tierärzte/Tiermedizinische Fachangstellte sollen im Notdienst länger arbeiten dürfen – wenn sie es wollen!
Da aber im Arbeitszeitgesetz, so zumindest die bisherigen Signale aus der Politik, keine Ausnahme für die Tiermedizin gemacht werden soll/kann, sucht die Branche nach anderen Wegen. Als Idee steht im Raum, längere Arbeitszeiten im Nacht- und Wochenenddienst in Praxen/Kliniken über  „Betriebsvereinbarungen“ zu erlauben. Ob das rechtlich möglich ist, wird geprüft.

Einen eigenen Tarifvertrag für Tierärzte kann es (noch) nicht geben. Zwar gibt es mit dem Bund angestellter Tierärzte (BaT / mehr hier) auf Arbeitnehmerseite und dem Verbund unabhängiger Kleintierkliniken (VuK / mehr hier) erste Verbände, die einen Tarifvertrag zum Ziel haben. Doch beide sind dafür noch nicht „sozialmächtig“ genug. Das Tarifrecht macht klare Vorgaben, unter anderem eine entsprechende Mitgliederzahl.

Keine Notdienst mehr durch Tierarztmangel – der WDR berichtet über das Problem am Beispiel Duisburg (Foto: screenshot WDR-Bericht)

Hintergrund der GOT-Anpassung: Das „Kliniksterben“

Dass sich die Politik überhaupt mit dem „Tierarztnotdienst“ befasst, ist der bitteren Realität geschuldet: Die flächendeckende Notdienstversorgung gilt als gefährdet. Immer mehr Tierkliniken geben ihren Tierklinik-Status zurück (Übersichtsartikel aus 2018 hier / aktuelle WDR-Berichte bei Klick auf die Beitragsbilder). Nicht weil sie die medizinischen Standards nicht mehr einhalten, sondern weil eine „Tierärztliche Klinik“ einen 24/7-Notdienst anbieten muss. Das schreibt das Standesrecht (Ländergesetze und Kammerrecht) vor. Dafür aber fehlt inzwischen Personal und auch die Finanzierung. Die Notdienste/Notdienstringe der Praxen können diese Aufgaben nicht übernehmen, da sie ebenso unter den Rahmenbedingungen leiden.

Mehr rund um das „Problemkind“ Notdienst lesen Sie hier

„Notdienstversorgung erheblich gefährdet“

Tierärztliche Fachverbände, unter anderem die Bundestierärztekammer und der Bundesverband der praktizierenden Tierärzte, haben in den letzten Jahren immer wieder auf drohende Lücken in der flächendeckende Notdienstversorgung hingewiesen.
Inzwischen sieht auch die Politik dies als „problematisch“ an. Einmal aus „Gründen der Sicherung der öffentlichen Gesundheit“, also der „raschen Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen“. Zum anderen, weil ein fehlender Tierarztnotdienst tierschutzrelevant sei. Tierschutz aber ist ein Staatsziel.
Eine „eigene Gebührenregelung“ soll deshalb „die finanzielle Basis für die Durchführung der Notdienstversorgung von Tieren verbessern“. Damit will man „die Attraktivität der kurativen tierärztlichen Tätigkeit erhalten und  eine flächendeckende (Nutz-)Tierversorgung auch durch kleine und mittlere Tierarztpraxen gewährleisten“. So steht es als Begründung im Verordnungsentwurf.

*der Punkt Nachtdienst/Wochenenddienstzeiten wurde gegenüber der ersten Fassung des Artikels präzisiert

Quellen im Artikel verlinkt

Artikelübersicht zum Thema „Notdienst“ hier
Artikelübersicht zum Thema „Arbeitszeit“ hier

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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