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COVID-19-Pandemie: 12 Stunden-Schichten in Tierarztpraxen erlaubt
Bis 30. Juni gilt eine befristete Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz für bestimmte Branchen, darunter auch Tierarztpraxen: Täglich darf bis zu zwölf Stunden gearbeitet und die Ruhezeiten auf neun Stunden verkürzt werden….