New York: Erster US-Bundesstaat verbietet Krallenamputation bei Katzen

Zerstörte Möbel als Grund für die Amputation von Katzenkrallen? In den USA ja, in Deutschland verboten. (Foto: ©WiSiTiA/Helen Arnolds)

Katzen die ausschließlich im Haus gehalten werden, zerstören unter Umständen Möbel, wenn sie diese mit ihren Krallen zerkratzen. Daher ist es in den USA erlaubt, Katzen die Krallen an den Vorderbeinen zu amputieren, um derartige Probleme zu vermeiden. Bei der Amputation wird aber nicht einfach „nur“ das Krallenhorn entfernt, sondern der distale Knochen amputiert. Neben den Schmerzen die diese Prozedur mit sich bringt, verändert sich der Abrollvorgang beim Laufen. Das kann im Verlauf der Zeit neben lokalen Schmerzen auch schmerzhafte Veränderungen im Bereich der Wirbelsäule verursachen.

Gouverneur Andrew Cuomo unterzeichnete am Montag, den 22.7.19 nun ein Gesetz, dass Krallenamputationen in seinem Bundesstaat verbietet. Cuomo nennt in seiner Begründung die Amputation archaisch und weist auf die unnötigen Schmerzen hin, die diese „ummenschliche“ Methode verursache.

Tierärzteschaft nicht einig

Interessanter Weise sind sich die Tierärzte nicht einig, ob die Krallenamputation Fluch oder Segen ist. Während die American Association of Feline Practitioners – also die auf die Behandlung von Katzen spezialisierten Kollegen – Amputationen ablehnen und darauf hinweisen, dass das Krallenschärfen zum normalen Verhaltensrepertoire von Katzen gehört, befürwortet die New York State Veterinary Medical Society (NYSVMS) den Eingriff. Den entsprechenden Kollegen geht es darum, die Amputation als Alternative zur Euthanasie offen zu halten. Nicht jeder Katzenbesitzer in den USA ist offensichtlich bereit, die Zerstörung von Möbelstücken durch das Haustier zu tolerieren und fordert die Euthanasie von „Problemtieren“.  Außerdem seien Katzen ohne Krallen sicherer für Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem oder Diabetes.

Mitglieder der AAFP schlagen vor, dass Katzen ausreichend Kratzmöglichkeiten angeboten werden sollten. Darüber hinaus sollten die Krallen der Katzen regelmäßg geschnitten werden und eventuell mit Kappen aus elastischem Kunststoff „entschärft“ werden.

In den Ländern der EU ist die Prozedur bereits seit 2006 verboten.

 

Debatte um Krallenamputationen bei Katzen (Mai 2016)

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Über den Autor

Annegret Wagner

Dr. Annegret Wagner (aw) hat in Gießen Tiermedizin studiert und arbeitet seit 1991 in der Großtierpraxis; seit 2005 niedergelassen in eigener Praxis mit Schwerpunkt Milchrind im Raum Rosenheim. Seit 2006 arbeitet sie auch als tiermedizinische Fachjournalistin. So hat sie für die VETimpulse die Nutztierthemen betreut und übernimmt diese Aufgabe auch bei wir-sind-tierarzt.de. Um nicht zum Mia-san-mia-Bayer zu mutieren, schaut sie intensiv über den Alpenrand hinaus, vorzugsweise ins englischsprachige Ausland. Kontakt: annegret.wagner(at)wir-sind-tierarzt.de
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