(jh) Nachdem in Deutschland ein erneuter Vogelgrippe-Fall, diesmal in einem Enten-Mast-Betrieb aufgetreten ist, müssen bundesweit alle Enten und Gänse vor einem Transport verpflichtend auf das Vogelgrippe-Virus (H5 und H7) untersucht werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat eine entsprechende Eilverordnung erlassen, die ab Dienstag 00:00 Uhr (23.12.2013) in Kraft tritt und bis 31.3.2015 gültig ist. (erstellt 22.12.14 – 10.30 / zuletzt aktualisiert: 22.12.14 – 17:10)
„Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung, wenn sie sich mit dem hoch ansteckenden Erreger H5N8 infiziert haben. Das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere transportiert werden und die Seuche über Fahrzeug- und Personenkontakte weiter verbreitet werden kann, ist deshalb hoch“, erläutert Minister Schmidt: „Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Tierbestände.“
In Deutschland wurden 2013 rund 544.000 Gänse und etwa 2,76 Millionen Enten gehalten – aber rund 145 Millionen Hühner sowie etwa 13,25 Millionen Puten.
Test darf frühestens 7 Tage vor Schlachthoftransport erfolgen
Die Verordnung betrifft vor allem – aber nicht nur – Transporte zu Schlachthöfen. Sie sieht vor, dass von geplanten Transport mindestens 60 Tiere auf das Vogelgrippevirus (H5 und H7) untersucht werden. Sei ein Tier befallen, gehe der Transport nicht in den Schlachthof. Die Proben dürfen nicht länger als sieben Tage vor der Schlachtung entnommen worden sein. Damit gilt die Verordnung erst für Enten- und Gänsetransporte ab dem 28.12.2014.
Die Verbände der Geflügelwirtschaft hatten dem Bundeslandwirtschaftsministerium bereits am Wochenende zugesichert, die Untersuchungsverpflichtung sofort umzusetzen.
Enten sind besonderes Risiko
Enten sind ein besonderes Risiko, denn sie können sich mit HPAI-H5N8 (der hochansteckenden und für Hühnervögel oft tödlichen Variante) infizieren, ohne zu Erkranken. Das war in Deutschland in dem Bestand im Emsland und bei einer wilden Krickente der Fall. In Korea fand man H5N8 in 36 Proben bei zehn verschiedenen Wild-Enten/-Gänsen/-Schwänen und Reiherarten; in den USA in einem Gerfalken. Deshalb hatten auch die Niederlande nach dem Ausbruch in einem Entenbetrieb alle anderen Bestände im Land testen lassen, um das Risiko einer unerkannten Weiterverbreitung zu minimieren.
Bundesländer intensivieren Wildvogelmonitoring
Schleswig-Holstein hat nach Bekanntwerden der ersten Fälle von Geflügelpest des Subtyps H5N8 allein im Dezember 304 Wildvögel untersuchen lassen. Alle Untersuchungen verliefen mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest. Das Gleiche gilt für das amtliche Monitoring von Hausgeflügel. Hier wurden diesem Jahr 229 Proben untersucht, davon 196 Proben aus Enten- und Gänsebeständen. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat die Jagdzeiten für Wildgeflügel bis Januar verlängert, um mehr Tiere für das Monitoring schießen zu dürfen.
Bisher keine Übertragung auf Menschen
Verbraucher sollten bei der Zubereitung von Geflügel – unabhängig von den aktuellen Fällen – generell auf strikte Küchenhygieneregeln achten Geflügel nur vollständig durchgegart verzehren. Zum Schutz vor Tierseuchen gehören darüber hinaus rohe Fleischabfälle grundsätzlich in den Hausabfall und weder in den Biomüll noch auf den Kompost.
Weitere Berichte zur H5N8-Geflügelpest auf wir-sind-tierarzt.de
(chronologisch absteigend sortiert)
Erster Nachweis des Virus in Europa in Mecklenburg-Vorpommern – (9.11.2014)
Geflügelpest breitet sich in Mecklenburg-Vorpommern nicht weiter aus – (11.11.2014)
Ausbreitung des Virus in Europa (Niederlande/Großbritannien) – 21.11.2014)
Debatte über den Eintragsweg: Wildvögel oder Warenverkehr – (21.11.2014)
Stallpflicht soll Ausbreitung eindämmen – (26.11.2014)
Ausbreitung des Virus in den Niederlanden – (2.12.2014)
Mecklenburg-Vorpommern hebt landesweite Stallpflicht auf – (15.12.2014)
H5N8-Ausbruch auf in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) – (16.12.2014)
H5N8-Ausbruch auf einem Entenmastbetrieb im Emsland – (20.12.2014)
Wie kommt das Virus in Europas Ställe? – EFSA-Bewertung der Verbreitungs- und Eintragswege – (18.12.2014)