(jh) Während der Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) aktuell einen neuen Ausbruch von Vogelgrippe meldet, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bislang keine weiteren Anzeichen für H5N8-Infektionen in Nutz- oder Wildbeständen. Das Bundesland will deshalb am Mittwoch (17.12.2014) die landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel aufheben. In den Risikogebieten gilt sie – wie in anderen Bundesländern auch – allerdings weiter. Dazu gehören Regionen, die vor allem Zugvögel als Winterrastplatz nutzen.
In Mecklenburg Vorpommern sind dies Gebiete an der Ostseeküste, den Ufern größerer Seen und in Flussgebieten wie dem Peenetal. Auf einer Karte (PDF-Download hier) und einer Ortsliste (PDF-Download hier) sind diese Gebiete mit unveränderter Stallpflicht näher aufgelistet.
Vogelgrippe-Gefahr nicht gebannt
Die Gefahr sei allerdings „noch nicht gebannt“ erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und bat weiter „um erhöhte Aufmerksamkeit“. Weltweit habe sich die Lage bisher nicht entspannt. Vogelgrippefälle wurden in Europa in den Niederlanden und England gemeldet, vor allem aber in China, Südkorea sowie Kanada, Indien und Ägypten.
Geänderte Jagdzeiten ermöglichen weiteres Wildvogelmonitoring
Das Wildvogelmonintoring wird in Mecklenburg-Vorpommern weitergehen. Das Land hat dafür die Jagdzeiten angepasst, so dass bis zum 11. Januar Geflügel noch bejagt werden darf. Von den seit dem Seuchenausbruch in Heinrichswalde über 3.700 analysierten Proben stammten rund 260 Proben aus der Wildpopulation. Sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in den Niederlanden wurden aber bei Enten das H5N8-Virus nachgewiesen, so dass nach wie vor vieles für eine Einschleppung durch Wildvögel spreche, betonte der Minister.