H5N8 Geflügelpest breitet sich nicht weiter aus

Das hochansteckende Geflügelpestvirus H5N8, das am 4. November in einem Putenmastbetrieb mit 31.000 Tieren ausgebrochen war, scheint sich nicht weiter ausgebreitet zu haben. Alle bislang im Umkreis genommen rund 1.100 Proben waren negativ (Stand 10.11., 18 Uhr). Die Behörden überprüfen auf der Suche nach der Erregereinschleppung alle Transportwege – und auch die Wege des Bestandstierarztes.

Das Landeskrisenzentrum Mecklenburg-Vorpommern versucht weiter die Ursache für den Ausbruch herauszufinden: So werden Personenkontakte, Transportwege oder Futtermittel weiter untersucht. Auch versucht man gemeinsam mit den Behörden in benachbarten Bundesländern, die Wege der Transportfirmen oder des Bestandtierarztes nachzuverfolgen und mögliche Ansteckungswege zu finden. „Das Problem ist, dass wir in einer globalsierten und immer dichter werdenden Welt leben. Es kann durchaus sein, dass wir die Ursache nicht herausbekommen. Dies ist weltweit gesehen keine Seltenheit“, sagte Landwirtschaftsminister Till Backhaus.

Bio schützt nicht vor Geflügelpest

Die Haltungsart und die Größe eines Betriebes sei für einen möglichen Ausbruch nicht maßgeblich. „Der Vogelgrippe-Ausbruch 2006 war eine Wildgeflügelpest ohne jeglichen ‚Eintrag‘ durch Nutztiere. Im Mai dieses Jahres war eine Bio-Freilandhaltung in den Niederlanden mit 8.000 Hühnern betroffen. Erst im Oktober mussten auf einem Arche-Hof in Nordrhein-Westfalen 1.000 Stück Geflügel  getötet werden“, zählt der Minister auf: „Freilandhaltung, bio, mehr Tierschutz als nötig etc. schützen nicht vor Vogelgrippe. Dem Virus ist die Größe des Betriebes schlichtweg egal. Was helfen kann, ist die Einhaltung der Bestandshygiene und der Biosicherheitsmaßnahmen. Doch einhundert Prozent Sicherheit wird es leider nie geben.“

Aufstallungsgebot gilt bis 10. Dezember

Grobreinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes sind amtlich abgenommen. Damit kann der Sperrbezirk (3 km) frühestens am 1. Dezember aufgehoben und dann in einen Beobachtungsbezirk (10 km) umgewandelt werden. Dieser wird dann bis Ende des Jahres (30 Tage) bestehen. Bis zum 10. Dezember bleibt auch im Risikogebiet (50 km Umkreis) das Aufstallungsgebot bestehen. Voraussetzung für die Aufhebung ist, dass keine neuen H5N8-Fälle bekannt werden. Außerdem gelte es abzuwarten, ob die EU-Kommission das Gebiet für den europäischen Warenverkehr wieder frei gibt. Sie hat eine Sperrung bis zum 22.12.2014 verfügt.
Teilen
Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
Web Design MymensinghPremium WordPress ThemesWeb Development

Wildtiere: Hilfe kann auch Leid bedeuten

9. März 20169. März 2016
Ein Faltblatt gibt Tipps zum Umgang mit Wildtieren. (©Landestierschutzbeauftragte Hessen / Erni/Fotolia.com)„Wildtiere brauchen in den aller seltensten Fällen menschliche Hilfe," sagt die Landestierschutzbeauftragte Hessen. Was tun kann, wer ein Wildtier findet – oder aber auch besser lassen sollte – erklärt ein Flyer, den Dr. Madeleine Martin zusammen mit der Landestierärztekammer Hessen herausgegeben hat. (mehr …)