QS schreibt vor: Auch ausländische Ferkelerzeuger müssen mit Betäubung kastrieren

Keine Ferkelkastration ohne Betäubung: Wer ab 2019 aus dem Ausland ins deutsche QS-System liefern will, muss die Kastrationsvorschriften des deutschen Tierschutzgesetzes einhalten. (Foto: © WiSiTiA/jh)

Auch ausländische Ferkelerzeuger dürfen ab Januar 2019 nicht mehr ohne Betäubung kastrieren. Zumindest dann nicht, wenn sie Ferkel oder Schweinefleisch ins deutsche QS-System liefern wollen. Um eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, hat der QS-Fachbeirat jetzt beschlossen, dass auch alle lieferberechtigten Betriebe aus dem Ausland die dann geltenden deutschen Tierschutzvorschriften Ferkelkastration einhalten müssen.

QS-Logo (© QS)

(QS/jh) – Es war die große Sorge deutscher Ferkelerzeuger: Wenn ab 1.1.2019 in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration verboten ist (Informationen hier), dann steigen für deutsche Betriebe die Kosten sprunghaft, während die europäische Konkurrenz weiterhin ohne Betäubung (billiger) kastrieren darf.

Wer kastriert wie in Europa – eine Übersicht

QS beschließt Chancengleichheit

Um hier für Chancengleichheit zu sorgen, hat der QS-Fachbeirat Rind und Schwein die künftigen QS-Anforderungen schon jetzt klargestelltAb dem 1. Januar 2019 gelten für alle QS-Teilnehmer – auch im Ausland – die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes zur betäubungslosen Ferkelkastration.
Das heißt: Auch Importferkel für deutsche QS-Mastbetriebe – etwa aus Dänemark oder den Niederlanden – dürfen ab 2019 nur chirurgisch kastriert werden, wenn dies nach den Vorgaben der deutschen Gesetzgebung unter Betäubung folgt.

Tierschutzvorgaben gelten für alle Schweineprodukte

Umgehen lässt sich diese Regelung auch nicht durch Fleischimporte: Die QS-Vorgabe gilt auch für ausländisches Schweinefleisch, das von Ferkeln stammt, die chirurgisch kastriert sind. Im gesamten QS-System dürfen Schweinefleisch und Schlachtschweine ab 2019 nur vermarktet werden, wenn die Ferkel entsprechend den deutschen Gesetzesvorgaben kastriert worden sind.
Der Beschluss gilt laut QS sowohl für die Landwirtschaft als auch für alle nachgelagerten Produktions- und Vermarktungsstufen. Damit müssten sich auch ausländische Standards, die vom QS-System als lieferberechtigt anerkannt werden, an diese halten.

Auch Fleisch von Mastschweinen darf nur ab 2019 nur noch ins QS-System geliefert werden, wenn die Tiere unter Betäubung kastriert wurden. (Foto: © WiSiTiA/jh)

Welche Betäubungsverfahren sind zugelassen?

Hier kann QS keine Vorgabe machen: Das Gesetz spricht nur vom „Verbot der betäubungslosen Kastration“, regelt aber nicht die Verfahren. Damit dürfte zunächst auch die in den Niederlanden eingesetzte, in Deutschland aber bisher als tierschutzrelevant bewertete CO2-Betäubung zulässig sein.
Welche Verfahren zur Betäubung/Schmerzausschaltung letztlich eingesetzt werden dürfen, ist auch in Deutschland noch nicht abschliessend geklärt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium spricht in einem aktuellen Bericht von der Injektions- und der Inhalationsnarkose (bei der der Wirkstoff Isofluran aber noch keine Zulassung für Schweine hat). Diskutiert werden auch noch lokale Betäubungsverfahren.
Ohne chirurgischen Eingriff (und damit ohne Betäubung) kommt die Immunokastration aus – und natürlich die Ebermast.

Einen „Vergleich“ von Inhalations- und Injektionsnarkose lesen sie hier;
Eine Gegenüberstellung aller Betäubungsmethoden finden Sie hier.

Kastration unter Isofluranbetäubung. Noch aber hat das Narkosegas in Deutschland keine Zulassung für Schweine. (Foto: © WiSiTiA/jh)

QS-Vorgaben gelten für 95 Prozent des deutschen Schweinemarktes

Die deutsche Qualität und Sicherheit GmbH ist ein von der Wirtschaft getragenes Qualitätssicherungssystem. Es macht für die Fleischproduktion, aber auch für Obst- und Ackerbau Qualitätsvorgaben, zu deren Einhaltung sich die Vertragspartner – darunter, Tierhalter, Schlachtbetriebe, Vermarkter und der Handel – verpflichten. Im Bereich Schwein gilt dies für 95 Prozent des Marktvolumens in Deutschland.
Für die Vermarktungskette Schweinefleisch definiert das QS-System schon jetzt:
QS-Schweinemäster dürfen Ferkel nur von QS-lieferberechtigten/zertifizierten Betrieben beziehen oder von zugelassenen Betrieben, die nach einem der (von QS) anerkannten Standards in Belgien, Dänemark oder den Niederlanden zertifiziert sind. Derzeit sind so etwa 16 500 ausländische Schweinehalter zur QS-Ferkelproduktion und Mast lieferberechtigt.
Für Lieferungen ins QS-System müssen diese sich ab 2019 an die gleichen Anforderungen halten wie die deutschen Schweinehalter. Die Vorgaben zur Ferkelkastration sollen mit den Standardgebern im Ausland schriftlich vereinbart und dann – wie bei QS – von unabhängigen Zertifizierungsstellen überwacht werden. QS kündigt an, man werde dies auch darüber hinausgehend überprüfen.

Eine Übersicht aller Artikel zum Thema „Ferkelkastration“ finden Sie hier

Quellen:
QS-Mitteilung (13.3.2016)
Interview mit QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff (PDF)
zusätzliche Quellen und weiterführende Informationen im Artikel verlinkt

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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