Stichtag ist der 1.1.2019 – ab dann gilt in Deutschland das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. Doch was geschieht im übrigen Europa? Ein Überblick.
von Annegret Wagner und Jörg Held
Politisch gilt der Termin als gesetzt: Unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahlen 2017 werde die betäubungslose Ferkelkastration ab 1.1.2019 verboten. „Eine großzügige Ausnahmereglung wird es nicht geben,“ hat Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth zuletzt noch auf dem bpt-Kongress in Hannover betont: „Das Gesetz wird absehbar nicht noch einmal geändert.“
Für das Bundeslandwirtschaftsministerium sind künftig die Kastration unter Narkose, Immunokastration und Ebermast gleichberechtigte Alternativen (siehe auch den entsprechenden Bericht der Bundesregierung 12/2016). Flachsbarth: „Der Landwirt soll hier abhängig von Betriebsstruktur und Vermarktungsmöglichkeiten selbst wählen können.“ Aus Süddeutschland ins Gespräch gebrachte „Vierte Wege“ gibt es aus ihrer Sicht nicht. Dabei steht die Bundesregierung – anders als etwa die Schweiz – zum Tierarztvorbehalt: Betäubungsmittel sollen künftig auch bei der Ferkelkastration nur von Tierärzten eingesetzt werden dürfen.
EU-Ziel: Ausstieg 2018 unwahrscheinlich
In der sogenannten „Brüsseler Erklärung“ hatte man sich 2010 auf EU-Ebene verständigt, bis Januar 2018 grundsätzlich auf die Ferkelkastration zu verzichten. Die Deadline dürfte aber nicht einzuhalten sein. Zum einen haben nicht alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Zum anderen ist das Vorgehen bei der Kastration in Europa – von Schmerzausschaltung während des Eingriffs und/oder postoperativer Schmerzlinderung bis zur konventionellen Kastration – bis heute sehr unterschiedlich (Länderübersicht siehe unten).
Für die EU-Kommission selbst sind weder Analgesie noch Anästhesie eine alternative Option. Sie will den völligen Verzicht auf die chirurgische Kastration. Zuletzt hat sie 2014 einen europäischen „Fortschrittsbericht“ zum Thema erstellt. Als EU-Vorreiter in Sachen Alternativen zur betäubungslosen Kastration gelten demnach die Niederlande, Deutschland und Schweden.
Deutschland: Mit Verbot noch konkurrenzfähig?
In Deutschland hat 2008 erstmals die sogenannte „Düsseldorfer Erklärung“ das Ziel formuliert, künftig auf die betäubungslose Ferkelkastration zu verzichten – damals noch ohne Ausstiegsdatum und unter dem Vorbehalt praktikabler Alternativen. Inzwischen verwenden gut 90 Prozent der Ferkelerzeuger Schmerzmittel bei der Kastration. Der Ebermastanteil in Deutschland ist mit etwa fünf bis 10 Prozent noch gering.
Die Änderung des Tierschutzgesetzes 2013 hat dann das Ausstiegsdatum aus der betäubungslosen Kastration festgelegt: Jahreswechsel 2018/19.
Die Branche blickt mit Sorge vor allem auf die großen Ferkelexportländer Dänemark und Niederlande. Wenn dort zum Termin keine vergleichbaren Regeln gelten – oder diese zumindest für Importferkel vorgeschrieben werden –, befürchtet die Landwirtschaft massive negative Folgen für deutsche Ferkelerzeuger: Sie wären wirtschaftlich nicht mehr konkurrenzfähig.
Niederlande: CO2-Narkose
Die Niederlande sind – neben Dänemark und auch Belgien – ein Ferkelexportland. Im Nachbarland selbst gilt seit 2014 durch Vorgaben des Handels ein genereller Verzicht auf die Ferkelkastration für den Inlandsmarkt. So mästen inzwischen ungefähr 60 Prozent der Betriebe Jungeber. Primär für den lokalen Markt und den Export in das Vereinigte Königreich (ca. 10.000 Eber/Woche). Für die Kosten der Geruchsdetektion am Schlachtband muss der Landwirt aufkommen. Doch das mit Optimismus gestartete Projekt stockt, der Markt gilt als gesättigt. Die Immunokastration wird nicht akzeptiert.
Bereits 2007 hatten sich die Niederländer in der Erklärung von Noordwyk für den Einsatz der CO2-Betäubung bei der Ferkelkastration entschieden. Dieses Verfahren soll bei allen nach Deutschland exportierten Ferkeln angewendet werden (ca. 4,8 Mio. Stück pro Jahr). Die CO2-Narkose gilt in Deutschland allerdings als nicht tierschutzgerecht.
Dänemark: Keine Einschränkung geplant
Dänemark kastriert bisher etwa 95 Prozent der männlichen Schweine. Vorgeschrieben ist eine Kastration unter Schmerzmitteln mit postoperativer Langzeitwirkung. Immunokastration wird nicht als sinnvolle Alternative gesehen.
Die Dänen planen auch keine weitere Verschärfung der Vorschriften. Der kürzlich erschienene Kriterienkatalog für ein Tierwohlprogramm hat das Thema „Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration“ gänzlich ignoriert. Es wird für keine der drei „Tierwohl“-Stufen aufgeführt. Als Ferkelexportland streben die Dänen eine europaweite Lösung des Problems an.
Belgien: Vorreiter bei der Immunokastration
Die Belgier mästen bereits viele Eber, da die führenden Handelsunternehmen im Inlandsmarkt den Verzicht auf die betäubungslose Kastration fordern. Die Tierhalter können zwischen Immunokastration mit Improvac und Jungebermast wählen – zusammen bleiben so etwa 40 bis 50 Prozent der männlichen Schweine unkastriert. Für den Export werden allerdings weiterhin Ferkel kastriert und zwar vorwiegend mit postoperativ wirksamen Schmerzmitteln.
Frankreich: Keine Einschränkungen geplant
In Frankreich liegt der Anteil nicht kastrierter männlicher Schweine bei zirka sieben Prozent. Etwa 90 Prozent der Ferkel werden unter Gabe von Schmerzmittel mit Langzeitwirkung kastriert. Ein großer Vermarkter will aus der Kastration aussteigen und Ebermast bevorzugen, der Handel testet die Vermarktung.
Großbritannien/Irland: Traditionelle Ebermast
Auf der Insel gibt es traditionell fast nur Ebermast, entsprechend niedrig sind die Schlachtgewichte (unter 80 Kilogramm). Auch hat Tierwohl einen großen Stellenwert.
Spanien und Portugal: Niedrige Eber-Schlachtgewichte
Auch auf der iberischen Halbinsel hat die Ebermast eine Tradition. Sie dominiert den Markt zu fast 80 Prozent. Die Eber werden ebenfalls mit deutlich niedrigerem Gewicht und damit vor der Geschlechtsreife geschlachtet (Spanien: 17 Mio Jungeber/Jahr mit ca. 80 kg). Aber: Etwa 20 Prozent der männlichen Schweine werden weiterhin kastriert – in der Regel ohne Schmerzmittelgabe. Diese Kastraten brauchen die Spanier für den typischen iberischen Schinken (Serano/Iberico), da die Schweine dafür auf weit über 100 Kilo Schlachtgewicht und bis zu einem Alter von zwölf bis 18 Monate gemästet werden. Weitere drei Prozent der Tierhalter nutzen die Immunokastration. Für diese Tiere gibt es in Spanien spezielle Vermarktungswege.
Italien: Ebermast keine Alternative
Auch Italien mästet Schweine auf Schlachtgewichte, die deutlich über dem europäisches Mittel liegen – vor allem für die Produktion von Parma-Schinken. Ebermast wird deshalb nicht als Alternative gesehen. Die Ferkelkastration gilt als notwendig und erfolgt nur punktuell unter Gabe von Schmerzmitteln.
Osteuropa: Weder Schmerzbehandlung noch Narkose
Auch in Polen, Tschechien, Rumänien und Ungarn sind hohe Schlachtgewichte üblich. Daher wird auch hier wenig über Ebermast nachgedacht. Auch gibt es bislang keine Pläne für eine Schmerzbehandlung oder gar Narkose bei der Ferkelkastration. Tierwohl hat – so schätzt es die Leiterin der EU-Studie ein – bislang keine besondere Bedeutung.
Österreich: Schmerzmittel freiwillig
In Österreich gibt es noch keine gesetzlichen Vorgaben. Der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) hat sich aber 2011 freiwillig zum Schmerzmitteleinsatz vor der Kastration verpflichtet. Ebermast wird vom österreichischen Markt beziehungsweise Handel noch nicht ausreichend akzeptiert.
Schweiz: Landwirte kastrieren unter Isoflurannarkose
Die Schweiz gelten als Vorreiter in Sachen Narkose, gehören aber nicht zur EU: Dort ist die Kastration ohne Betäubung seit 2010 verboten. Die Isoflurannarkose hat sich durchgesetzt. Aber es gibt keinen Tierarztvorbehalt für den Narkosemitteleinsatz. Schweizer Landwirte dürfen – vorausgesetzt sie haben einen Sachkundenachweis – selbst die Isoflurannarkose einsetzen und dann mit paralleler Schmerzmittelgabe kastrieren.
Isofluran ist bisher nur in der Schweiz für eine Anwendung beim Schwein/Ferkel zugelassen. In Deutschland bemüht sich ein Pharmaunternehmen um eine Zulassung.
Schweden: Betäubungslose Kastration verboten
In Schweden ist die betäubungslose Ferkelkastration seit dem 01.01.2016 verboten. Möglich bleibt eine Kastration unter lokaler Anästhesie in die Hoden mittels Lidocain und Gabe von Schmerzmitteln. Die Tierhalter setzen das Verfahren nach Schulung selbst ein.
Trotz Verbot gibt es nur ein bis zwei Prozent Ebermast. Die allermeisten Landwirte halten die Ebermast für problematisch.
Finnland: Keine einheitliche Regelung
Praktisch alle männlichen Ferkel in Finnland werden kastriert, teilweise mit Anästhesie und/oder Analgesie, teilweise aber auch ohne Schmerzlinderung.
Norwegen: Kastrationsverbot verschoben
In Norwegen (kein EU-Mitglied) führt seit 2003 der Tierarzt die Kastration in Verbindung mit der Gabe von Schmerzmitteln durch. Es wird überwiegend die subcutane und/oder intratestikuläre Lokalanästhesie angewandt. Ein für 2009 geplantes gänzliches Verbot der Ferkelkastration wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Ein Projekt zur Evaluierung der Alternativen riet vom Ausstieg wieder ab, um große negative Auswirkungen auf die norwegische Schweineproduktion zu vermeiden.