Seit 2008 gilt Deutschland offiziell als frei von klassischer Tollwut. Dennoch sollte man Hund und Katze weiter impfen, denn im Rest der Welt sieht es anders aus – auch in Urlaubsländern. Von dort wurden die letzten Tollwutfälle importiert. Für Haustiere, die ins Ausland reisen, ist die Impfung Pflicht.
(jh) – Zum Welttollwuttag weist die Bundestierärztekammer (BTK) auf die gute Nachricht hin: Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei. Dazu beigetragen haben regelmäßige Impfungen von Haustieren, kontinuierliche Beobachtung und Kontrolle des Nutz- und Wildtierbestandes sowie Impfköderaktionen für Füchse.
Dennoch ist Tollwut als gefährliche Zoonose – also als eine von Tieren auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheit – nach wie vor präsent. Die letzten Tollwutfälle in Deutschand waren alle auf Importhunde zurückzuführen:
- Ende 2008 in Lörrach (Baden-Württemberg): Bei einem aus Kroatien importierten Mischlingshund
- 2010 in Neustadt-Aisch (Bayern): Bei einem illegal aus Bosnien importierten Welpen, der einen Menschen gebissen hatte
- 2013 im Landkreis Haßberge (Bamberg/Bayern): Bei einem aus Marokko importierten Hundewelpen
- 2007 gab es den letzten Fall mit bösem Ausgang beim Menschen: Ein Mann wurde in Marokko von einem streunenden Hund gebissen. Zurück in Deutschland starb er an den Folgen.
Deshalb erinnert die BTK daran: Hunde und Katzen, die das Haus verlassen, sollte man regelmäßig gegen Tollwut impfen zu lassen. Auch, weil es neben der klassischen Tollwut in Deutschland noch die Fledermaus-Tollwut gibt (mehr Informationen dazu hier).
Aktuelle Impfempfehlungen der StIKo Vet
„Wer mit seinem Tier ins Ausland verreisen will, für den ist eine Tollwutimpfung ein Muss“, betont BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann. Im europäischen Reiseverkehr ist die Impfung bei Hund, Katze und Frettchen vorgeschrieben und wird über den (blauen) EU-Heimtierausweis dokumentiert.
Die korrekten Impfintervalle beschreibt die Ständige Impfkommission der Veterinärmedizin (StIKo Vet) in ihren aktuellen „Leitlinien zur Impfung von Kleintieren“ (PDF-Download).
Ungeimpfte Haustiere müssen bei Tollwutverdacht getötet werden
Tiedemann: „Das Dramatische an der Tollwut ist, dass nach Ausbruch der Krankheit keine Behandlung mehr möglich ist. Die Tollwut führt immer zum qualvollen Tod.“ Darum müssten Tiere ohne ausreichenden Impfschutz im Falle eines Ansteckungsverdachts getötet werden. Bisher lasse sich das Virus auch nur im toten Tier nachweisen.
Für Menschen ist die einzige lebensrettende Maßnahme nach Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier eine sofortige Impfung, die sogenannte Postexpositionsprophylaxe (PEP):
Dabei kombiniert man eine aktive Impfung – bei der das Immunsystem so stimuliert wird, dass es nach einiger Zeit einen eigenen Abwehrschutz hervorbringt – zusätzlichen mit der Gabe eines Tollwutimmunglobulins. Rechtzeitig gegeben, kann sie einen Krankheitsausbruch zu 100 Prozent verhindern. Ohne Prophylaxe würde die Tollwut dagegen ausbrechen. Sie verläuft dann praktisch immer tödlich. Glücklicherweise gilt jedoch das Zeitfenster für ein Postexpositionsprophylaxe bei Tollwut als relativ groß.

AVC Practical Session in Lesotho – dog vaccination in the community
Daniel Stewart from GARC vaccinates a dog while its owners watch over
59.000 Tollwuttote jährlich weltweit
Weltweit sieht es in Sachen Tollwut schlimmer aus: Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben jährlich 59.000 Menschen – meist Kinder – in mehr als 100 Ländern an der Tollwut. 95 Prozent von ihnen in Afrika und Asien. Doch auch in Urlaubsländern wie der Türkei, Serbien, Marokko, Thailand oder Mexico ist die anzeigepflichtige Tierseuche verbreitet. Sie wird dort– wie überall auf der Welt – zu 99 Prozent durch Bisse von Hunden auf Menschen übertragen. Ein Impfschutz ist auch deswegen wichtig, weil das Virus jederzeit wieder nach Europa eingeschleppt werden kann.