Die Impfung von Hühnern und Puten gegen die Newcastle-Krankheit ist Pflicht – auch für Hobbyhalter. Impfen darf hier aber nur der Tierarzt. Eine neue Stellungnahme der Ständigen Impfkommission der Veterinärmedizin beschreibt das optimale Impfschema.
(jh/PM) – Die Newcastle-Krankheit (Newcastle Desease / ND) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Die Einschleppung des Virus erfolgt meistens über klinisch inapparent infizierte Zukäufe, die sich noch in der Inkubationsphase befinden, zum Teil auch über infizierte Wildvögel. Innerhalb des Bestandes breitet sich das Virus in der Regel rasant aus. Die hohe Mortalität erklärt auch die Bezeichnung „atypische Geflügelpest“.
Hobbygeflügel muss der Tierarzt impfen
Grundsätzlich dürfen nur Tierärzte die Impfstoffe anwenden. Ausnahmen gelten für gewerbs- und berufsmäßige Tierhalter. Sie dürfen Tierimpfstoffe vom Tierarzt beziehen und anwenden – wenn sie das der zuständigen Behörde unter Vorlage eines Anwendungsplanes angezeigt haben.
Auch für Hobbygeflügelhaltungen gilt die gesetzliche Impfpflicht. Hier muss der Tierarzt die Impfung durchgeführen.
Zweistufige Impfung mit zwei Impfstoffarten
Es stehen Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Grundsätzlich empfiehlt es sich angesichts der relativ geringen Tierzahlen, den ND-Impfstoff im Hobbybereich individuell zu applizieren. Auf diese Weise wird eine optimale Impfabdeckung in der Herde/Gruppe erzielt. Es sind Wiederholungsimpfungen nötig.
- Die Lebendimpfstoffe verabreicht der Tierarzt über das Trinkwasser, als Augentropfen oder als Aerosolspray. Sie haben nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer und sind entsprechend der Herstellerangaben wiederholt zu applizieren.
Bei der Einzelapplikation werden Lebendimpfstoffe oral eingegeben oder oculo-nasal getropft. Man kann den Tieren auch über Nacht das Wasser entziehen und den Lebendimpfstoff anschließend früh morgens mit dem Trinkwasser in einem sauberen, putz- und desinfektionsmittelfreien Gefäß anbieten. - Als Wiederholungsimpfung nach Erstimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff werden dann injizierbare Inaktivatimpfstoffe verabreicht.
Die Hersteller der teureren Inaktivatimpfstoffe raten ebenfalls zu diesem zweistufigen Immunisierungsschema bestehend aus einer ersten Immunisierung mit einem Lebendimpfstoff gefolgt von einer zweiten Immunisierung im Abstand von mindestens vier Wochen mit einem homologen Inaktivatimpfstoff. In diesem Fall wird die Dauer der Immunität mit einer Legeperiode angegeben.