Es gibt politischen Widerstand gegen den vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegten Entwurf zur Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV). Er werde den aktuellen Entwurf nicht mittragen, stellte Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern (SPD) klar.
Update 28.2.2018: Die TÄHAV ist ab 1.März 2018 in Kraft – aktuellster Bericht mit der finalen TÄHAV-Fassung
Update 22.1.2018: Die TÄHAV-Novelle ist so gut wie verabschiedet (Bericht hier) – Mecklenburg-Vorpommern hat wie zugesagt dagegen gestimmt, sich aber nicht durchgesetzt – eine Übersicht aller Artikel zum Thema TÄHAV finden Sie hier.
(PM/bpt/jh) – Es könne nicht sein, dass in einem Verordnungsentwurf rechtsunsichere Bestimmungen enthalten sind, sagte Backhaus auf dem 36. Internationalen Veterinärkongress des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT) in Bad Staffelstein. Das war auch die Kritik der Tierarztverbände.
Backhaus kündigte eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel an, dass eine neue Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) erst in 2019 vorgelegt wird. So will er sicherstellen, dass sowohl die Ergebnisse der für 2019 geplante Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzeptes der 16. AMG-Novelle als auch das neue EU-Tierarzneimittelrecht berücksichtigen werden können. Die Zeit bis dahin soll genutzt werden, um gemeinsam mit den praktizierenden und beamteten Tierärzten sinnvolle und gangbare Lösungen zu erarbeiten.
Umfangreiche Dokumentationspflichten
Mit der Novellierung sollten zum einen für Tierärzte Umwidmungsbeschränkungen für sogenannte „Reserveantibiotika“ (Fluorchinolone und Cephalosporine der 3./4. Generation) und zum anderen verpflichtende Resistenztests bei vielen antibiotischen Behandlungen vorgeschrieben werden. Das nicht nur bei Nutztieren, sondern auch bei Hunden und Katzen.
Diese Änderungen tragen die Tierärzte im Grundsatz mit, da sie sich mit den Tierärztlichen Antibiotikaleitlinien decken. Alle tierärztlichen Berufsverbände haben aber eine Reihe von nicht eindeutigen und rechtlich problematischen Formulierungen im bisher vorliegenden Verordnungsentwurf kritisiert.
Darüber hinaus hat das Bundeslandwirtschaftsministerium im TÄHAV-Entwurf – anders als ursprünglich im Eckpunktepapier vorgesehen – noch einen ausführlichen Paragraphenteil mit umfangreichen Dokumentationspflichten ergänzt, die in einigen Punkten von Praktikern problematisch zu erfüllen und von den Veterinärämtern kaum zu kontrollieren sind.
Die Kritik von Backhaus an „rechtsunsicheren Bestimmungen“ hatten deshalb auch die Tierarztverbände vorgetragen.
Wortlaut der neuen TÄHAV nicht bekannt
Im Übrigen sei derzeit völlig unklar, wie der TÄHAV-Verordnungsentwurf des BMEL jetzt aktuell aussieht, teilt der bpt mit. Der Praktikerverband hatte sich in der letzten Verbändeanhörung am 9. März und in Gesprächen mit der BMEL-Leitung insbesondere für eine Abkoppelung der Dokumentationspflichten (§ 13) stark gemacht. Wieweit dies berücksichtigt werde, sei offen.
Ziel des federführenden Bundesministeriums war es, die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.