Die Gesellschaft Schweizer Tierärzte will die Ausbildung zur Tiermedizinischen Praxisassistentin (TPA) künftig um einen Nutztierbereich erweitern: Die „TPA-Nutztier“ soll dann auch bestimmte Behandlungen am Tier übernehmen können, etwa selber Kälber enthornen – wenn ein Tierarzt in der Nähe ist.
(jh/PM) – In der Schweiz arbeiten aktuell ca. 40 Prozent der Tiermedizinischen Praxisassistentinnen (TPA) – das Gegenstück zur deutschen Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) – in Gemischtpraxen. „Eine um bestimmte Behandlungen von Nutztieren erweiterte Ausbildung“ hätte den Vorteil, dass eine TPA die Nutztierärzte künftig nicht nur allein administrativ unterstützen könne, sagt die Gesellschaft Schweizer Tierärzte (GST – vergleichbar mit der Deutschen Bundestierärztekammer). Als „typische Tätigkeiten“ einer auf Nutztiere spezialisierten TPA nennt sie die Nachkontrolle von Wunden, Klauenpflege oder das Enthornen von Kälbern (inklusive der vorgeschriebenen Lokalanästhesie) sowie administrative Unterstützung bei der Bestandesbetreuung.
Ausbildung zur Betreuung von Nutztieren
Bisher war die Ausbildung der TPA mehr auf den Kleintierbereich ausgerichtet. Die Nutztier-Ausbildungsinhalte sollen in die bestehende Lehre zur TPA EFZ integriert werden. Viele Grundanforderungen an eine «TPA-Nutztier» seien darin bereits enthalten. Eine Lehre als «TPA-Nutztier» könnte in der Schweiz bereits ab 2019 möglich sein. Die Delegiertenversammlung der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) stimmte der Einführung einer solchen Ausbildung zu.
Es soll das Prinzip Ausbildung, Anstellung und Aufsicht durch die Tierärzteschaft gelten, damit die fachliche Verantwortung bei den Tierärztinnen und Tierärzten bleibt. Leitlinien sollen definieren, welche Arbeiten die TPA selbständig verrichten können.
Für bereits ausgebildete TPA, die bisher im Kleintierbereich tätig waren, soll es möglich sein, die fehlenden Module nachzuholen. Der Einstieg für Landwirte ist über eine Zweitlehre möglich.
Hintergrund: Kälberenthornung Schweiz
In der Schweiz ist für die Enthornung sowohl eine Sedation, als auch eine Lokalanästhesie rechtlich vorgeschrieben, eine anschließende Schmerzbehandlung wird empfohlen. Um Kälber im eigenen Bestand enthornen zu dürfen, brauchen Schweizer Landwirte deshalb seit 2006 einen Sachkundenachweis. Dafür müssen sie einen Theoriekurs besuchen, der etwa einen halben Tag dauert. Anschließend werden praktische Übungen zur Handhabung der Medikamente unter Aufsicht des Bestandstierarztes auf dem eigenen Betrieb durchgeführt. Anschließend werden die Fähigkeiten des Landwirtes noch einmal vom Amtstierarzt überprüft.