Die Neufassung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit gelten ab 1. März neue Regeln für den Antibiotiakeinsatz in der Tiermedizin. Hier finden Sie den aktuellen Verordnungstext als PDF-Download.
Hinweis: Den aktuellsten Artikel mit Tips und Infografiken zur Umsetzung der TÄHAV finden Sie jetzt hier. Dieser Beitrag enthält nur noch Links.
Aktualisiert: 19.3.2018 – Eine erste Einordnung zur Umsetzung der TÄHAV in der Praxis haben wir hier veröffentlicht – inklusive hilfreicher „Entscheidungsbäume“.
Aktualisiert: 5.3.2018 – Die Bundestierärztekammer hat eine Synopse erstellt, die den alten TÄHAV-Wortlaut den neuen Änderungen gegenüberstellt und auch die Begründungen des Gesetzgebers für die Änderung ergänzt:
- Gegenüberstellung alte/neue TÄHAV inkl. Begründung (Synopse BTK)
- Hier finden Sie eine Übersicht aller Artikel zur TÄHAV-Novelle
- Die Kritik der Verbände – die auch die viele Punkte zur Umsetzung in der Praxis betrifft – fasst dieser Artikel zusammen: TÄHAV schon Ende Februar gültig
- Kompletter Wortlaut der neuen TÄHAV als PDF-Download hier
Verordnung und Begründung zusammen lesen
Wichtig ist in der Tat nicht allein der Verordnungstext, sondern auch die Begründung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die einzelnen Änderungen. Sie erleichtern es die Verordnung zu verstehen:
- Gegenüberstellung alte/neue TÄHAV inkl. Begründung (Synopse: BTK)
- Die Begründung des BMEL der TÄHAV-Änderungen speziell zum Paragraphenteil als PDF-Download hier (Abschnitt B – Auszug aus der Begründung)
- Begründung der TÄHAV-Änderungen komplett inkl. der volkswirtschaftlichen Kostenkalkulation für die Umsetzung als PDF-Download hier