Neue Antibiotikaregeln für die Tiermedizin: TÄHAV ab 1. März in Kraft

screenshot Webseite Bundesanzeigerverlag Titelbilder BundesgsetzblattDie neue TÄHAV: Am 28. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – am 1. März in Kraft. (Foto: screenshot Bundesanzeigerverlag)

Die Neufassung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit gelten ab 1. März neue Regeln für den Antibiotiakeinsatz in der Tiermedizin. Hier finden Sie den aktuellen Verordnungstext als PDF-Download.

Hinweis: Den aktuellsten Artikel mit Tips und Infografiken zur Umsetzung der TÄHAV finden Sie jetzt hier. Dieser Beitrag enthält nur noch Links.

Aktualisiert: 19.3.2018 – Eine erste Einordnung zur Umsetzung der TÄHAV in der Praxis haben wir hier veröffentlicht – inklusive hilfreicher „Entscheidungsbäume“.

Aktualisiert: 5.3.2018 – Die Bundestierärztekammer hat eine Synopse erstellt, die den alten TÄHAV-Wortlaut den neuen Änderungen gegenüberstellt und auch die Begründungen des Gesetzgebers für die Änderung ergänzt:

Verordnung und Begründung zusammen lesen

Wichtig ist in der Tat nicht allein der Verordnungstext, sondern auch die Begründung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die einzelnen Änderungen. Sie erleichtern es die Verordnung zu verstehen:

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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