„Eine Erhöhung muss sein“: Zehn Prozent Aufschlag auf die bisherige Einstiegsgehaltsempfehlung von 2.200.- Euro für angestellte Tierärzte in der Praxis hat die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte beschlossen. Das neue Einstiegsgehalt von 2.420.- Euro sei als „Mindestempfehlung“ die absolute Untergrenze.
von Jörg Held
In den Tagungsunterlagen der bpt-Delegierten von Mitte September war der Erhöhungsantrag schon enthalten. Der „bpt-Arbeitskreis Angestellte Tierärzte“ hatte darin „empfohlen“, die seit 2012 gültige bpt-Empfehlung für das Einstiegsgehalt um 10 Prozent zu erhöhen. Dem folgte die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte jetzt am 19. Oktober in München mit großer Mehrheit (vier Gegenstimmen).
2.860.- Euro nach sechs Monaten
Damit steigen die bpt-Empfehlungen
- von 2.200.- Euro auf 2.420.- Euro für das erste halbe Jahr Einarbeitungszeit
- von 2.600.- Euro auf 2.860.- Euro im zweiten halben Jahr
- ab dem zweiten Jahr soll dann entweder nach dem Festgehaltsmodell oder dem Prämienmodell des bpt bezahlt werden. Auch diese Vergütungen steigen um 10 Prozent (mehr Informationen hier).
„Das Einstiegsgehalt ist eine Mindestempfehlung, also die unterste Grenze“, betonte Dr. Maren Hellige, Vorsitzende des bpt-Arbeitskreises Angestellte Tierärzte. Dieser ist paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt und hat sich einstimmig auf die neuen Beträge geeinigt. Unter den bpt-Mitgliedern sind rund 2.000 angestellte Tierärzte.
3.500.- Euro – BaT-Forderung „Wunschdenken“
Die vor wenigen Tagen bekannt gewordene Forderung des Bundes angestellter Tierärzte, ein Einstiegsgehalt von 3.500.- Euro anzusetzen (Details hier), das nach sechs Monaten auf 3.870.- Euro steigen soll, sahen viele bpt-Delegierte sehr kritisch:
„Der Verband weckt damit ein zwar berechtigtes Wunschdenken, das aber in der Realität selbst für gutgeführte Praxen kaum zu erreichen ist“, kommentiert Tobias Guggenmoos, Rinder- und Pferdepraktiker aus der Oberpfalz.
Eine weitere Gemischtpraktikerin stellte klar: „Ich wäre bereit 3.000 und auch mehr für einen selbständig arbeitenden Kollegen zu zahlen, aber nicht ab dem ersten Tag ohne praktische Kenntnisse.“
Scharfe Kritik am BaT
Für viele bpt-Mitglieder ist die BaT-Forderung ein wohlfeiles Instrument aufmerksamkeits-starker Mitgliederwerbung für den noch jungen Verband (rund 180 Mitglieder) – die aber mit keinerlei Konsequenz verbunden sei, dafür jedoch Fronten schafft.
Denn – so betonte es bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder : „Der selbsternannten Tierärztegewerkschaft BaT“ fehle auf absehbarer Zeit ein Gegenüber, das als Arbeitgeberverband einen rechtlichen bindenden Tarifvertrag schließen könne. Moder hinterfragt: „Lohnt es sich überhaupt, Mitglied beim BaT zu sein?“
Der bpt selbst kann kein Tarifvertragspartner werden, weil er nicht „gegnerfrei“ ist – eben weil im bpt Praxisinhaber und angestellte Tierärzte Mitglieder sind. Er müsste eine Gruppe ausschliessen. Moder: „Ich glaube, das will keiner.“
Man arbeite deshalb im bpt-Arbeitskreis lieber an „tragfähigen Lösungen für auskömmliches Miteinander von Inhabern und Angestellten,“ sagte auch Dr. Hellige.
Weitere Gehaltsempfehlungen
Eine Anregung aus der Mitgliederversammlung, sich mit den bpt-Empfehlungen an den Vorschlägen der Bundestierärztekammer (BTK) zu orientieren, kam nicht zur Abstimmung.
Der BTK-Vorschlag mit 2.600.- Euro Einstiegsgehalt und einer Erhöhung auf 3.038.- Euro ab dem sechsten Monat stammt aus 2010. Über eine Anpassung ihrer Empfehlung werden die BTK-Delegierten voraussichtlich 2018 entscheiden. Sie orientiert sich ab sechs Monaten an der Entgeltgruppe 13, Stufe 1 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
(Aktualisierung März 2018: Neue, höhere BTK-Empfehlung)
Empfehlungen des bpt-Arbeitskreises Angestellter Tierärzte:
- bpt-Musterarbeitsvertrag für angestellte Tierärzte (mit erklärenden Anmerkungen – PDF-Download)
- bpt-Ratgeber „Arbeitszeiterfassung in Tierarztpraxen“ (PDF-Download) – wir-sind-tierarzt-Bericht hier)
- bpt-Leitfaden Bewerbungsgespräch (PDF-Download)
weiterführende Links:
Musterarbeitsvertrag der Bundestierärztkammer (mit Amerkungen – PDF-Download)