Angestellte Tierärzte: Wettlauf der Gehaltsempfehlungen

Bewegung in der (Einstiegs)Gehaltsdebatte für angestellte Tierärzte: Die Empfehlungen von BTK, bpt und BaT.

Die Beträge liegen zwischen 2.420.- und 3.870.- Euro – der Praktikerverband bpt, die Bundestierärztekammer BTK und die „Tierärztegewerkschaft“ BaT haben ganz unterschiedliche Gehaltsempfehlungen/-forderungen für angestellte Tierärzte im ersten Berufsjahr in der Praxis. Eine Übersicht der Beträge und Konzepte inklusive des aktuellsten BTK-Beschlusses.

Hinweis: Im Oktober 2019 hat der bpt auch Gehaltsempfehlungen für langfristig angestellte Tierärzte vorgelegt (Artikel hier)

von Jörg Held

Ihre erste Gehaltsempfehlung hatte die Bundestiertierärztekammer (BTK) im Jahr 2010 beschlossen: Damals legte sie eine Startvergütung für Berufsseinsteiger in der Praxis von 2.600.- Euro fest. Nach sechs Monaten – dem üblichen Ende einer Probezeit – sollte das Gehalt dann auf 3.038.- Euro steigen. Die krumme Zahl basierte schon damals auf dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD).
Acht Jahre wurden die Beträge nicht erhöht. Jetzt hat die Delegiertenversammlung der BTK den 2010er Beschluss geändert – und zwar so, dass er künftig „dynamisiert“ ist.

BTK: Vorbild öffentlicher Dienst

Die Empfehlung enthält nicht mehr nur eine absolute Zahl, sondern nimmt Bezug auf die Entgeltgruppe „E13 Einstiegstufe 1“ des TVöD. Auch das Einstiegsgehalt für die ersten sechs Monate (Basis 2010 = 2.600 €) soll künftig automatisch entsprechend prozentual angepasst berechnet werden, beschlossen die Delegierten in Berlin. Daraus ergeben sich für 2018 folgende Beträge:

  • BTK-Einstiegsgehaltsempfehlung: 3.130.- Euro
  • BTK-Gehaltsempfehlung ab Monat sieben (E13/1): 3.657.- Euro

Die BTK-Empfehlung gilt (gemäß Beschluss 2010) als „Untergrenze“ für eine 40-Stunden-Woche, „die nicht unterschritten werden darf“.

BaT: „Tierärztegewerkschaft“ fordert bis zu 3.870 Euro

Damit liegt die BTK-Empfehlung nahe an, aber noch unter den Forderungen des Bundes angestellter Tierärzte (BaT), der sich als „Tierärztegewerkschaft“ etablieren möchte. Der BaT fordert seit Oktober 2017 (Bericht hier) als Einstiegsgehalt für angestellte Tierärzte in der Praxis bei Einhaltung der 40-Stunden-Woche folgende Beträge:

  • in den ersten sechs Monaten mindestens: 3.500.- Euro
  • und ab dem 7. Monat bis einschließlich 12. Monat: 3.870.- Euro.

Ergänzend hat der BaT umfangreiche „Standards“ für ein Arbeitsverhältnis als angestellter Tierarzt formuliert. Das Papier orientiert sich am Tarifvertrag der Humanmediziner und enthält neben einer Gehaltstabelle (s.u.) viele weitere Positionierungen (von Arbeitszeit über Urlaub bis Zeugnis).

Gehaltstabelle der "Tierärztegewerkschaft" BaT.

Gehaltsforderungen der „Tierärztegewerkschaft“ BaT. (Tabelle: © BaT)

bpt-Empfehlung deutlich niedriger

Deutlich unter den Zahlen von BTK und BaT liegen die Beträge in der Vergütungsübersicht für angestellte Tierärzte des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt). Auch sie wurden im Oktober 2017 angehoben (Bericht hier) und betragen bei 40-Wochenstunden:

  • 2.420.- Euro für das erste halbe Jahr Einarbeitungszeit
  • 2.860.- Euro im zweiten halben Jahr
  • ab dem zweiten Jahr soll dann entweder nach dem Festgehaltsmodell oder dem Prämienmodell des bpt bezahlt werden (mehr Informationen hier).

Die Beträge wurden als einstimmig beschlossene „Mindestempfehlung, also unterste Grenze“, vom bpt-Arbeitskreis Angestellte Tierärzte festgelegt. Dieser ist paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Unter den bpt-Mitgliedern sind rund 2.000 angestellte Tierärzte.

Praktiker: Gehalt an wirtschaftlichen Realtitäten orientieren

Aus Praktikerkreisen kommt auch Kritik an den BTK-Zahlen; die BaT-Forderung hatte der bpt bereits bei Erscheinen 2017 als „Wunschdenken“ zurückgewiesen. Die Praktiker-Position:
Gehaltsempfehlungen dürften nicht als Eurobeträge alleine stehen. Sie müssten sich an den wirtschaftlichen Realitäten in den Praxen orientieren und immer eingeordnet werden in ein Gesamtpaket aus Arbeitszeiten (inkl. Diensten) und Arbeitszeiterfassung, aus Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und Ausbildungsleistungen der Praxis sowie den jeweiligen regionalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Gerade für Berufseinsteiger in privatwirtschaftlichen Tierarztpraxen dürfe man nicht auf den öffentlichen Dienst schielen.
Der bpt Arbeitskreis Angestellte Tierärzte hat zur Arbeitsplatz/-vertragsgestaltung bereits verschiedene Unterlagen bereitgestellt und wird in diesem Jahr noch weitere erarbeiten: Übersicht hier.

Hinweis: Im Oktober 2019 hat der bpt auch Gehaltsempfehlungen für langfristig angestellte Tierärzte vorgelegt (Artikel hier)

Weiterführende Links:
Gehaltsempfehlung der BTK – Basisbeschluss 2010 (!alte Zahlen! – PDF-Download)
Vergütungsmodelle für angestellte Tierärzte – Empfehlung des bpt (aktualisiert Oktober 2017)
Gehaltsempfehlung und BaT-Standards für tierärztliche Angestelltenverhältnisse (PDF-Download – Stand 1/2018)

bpt-Musterarbeitsvertrag für angestellte Tierärzte (mit erklärenden Anmerkungen – PDF-Download)
bpt-Ratgeber „Arbeitszeiterfassung in Tierarztpraxen“ (PDF-Download) – wir-sind-tierarzt-Bericht hier)
bpt-Leitfaden Bewerbungsgespräch (PDF-Download)

Musterarbeitsvertrag der Bundestierärztekammer  (mit Anmerkungen – PDF-Download – Stand 2011)

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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