Mindestens 3.500.- Euro Einstiegsgehalt für die ersten sechs Monate im Beruf fordert der Bund angstellter Tierärzte (BaT). Danach soll das Gehalt für Assistenten in der Praxis im ersten Berufsjahr auf 3.870.- Euro steigen. Das liegt 1.300.- Euro über den bisherigen Gehaltsempfehlungen des bpt von 2.200.- Euro.
(jh/BaT) – Die Mitgliederversammlung des Bundes angestellter Tierärzte (BaT) hat in Dortmund Standards für Tierarztarbeitsverträge beschlossen, aber noch nicht im Detail veröffentlicht (Aktualisierung Januar 2018: Hier finden Sie die Standards).
Sie sollen vorgaben zu „Themen wie Stellenbeschreibung, Arbeitsplatz und Fortbildungen“ enthalten sowie „klare Angaben zu Arbeitszeit, Urlaub und Gehalt“ machen. Der BaT versteht sich als „Gewerkschaft“ angestellter Tierärzte und hat aktuell rund 180 Mitglieder*.
Bund angestellter Tierärzte – was ist das? Mehr Berichte dazu hier
BaT-Forderung: 1.300.- über der bpt-Empfehlung
Konkret sind die BaT-Forderungen zum Einstiegsgehalt für angestellte Tierärzte in der Praxis. Es soll – so beschloss es die BaT-Mitgliederversammlung einstimmig – bei Einhaltung der Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche
- in den ersten sechs Monaten mindestens 3.500.- Euro
- und ab dem 7. Monat bis einschließlich dem 12. Monat 3.870.- Euro betragen.
Bisher gibt es Gehaltsempfehlungen und Mustervertragsvorlagen vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt). Auch die Bundestierärztekammer (BTK) hatte 2010 eine Gehaltsempfehlung ausgesprochen. Die BaT-Gehaltsempfehlung/Forderung liegt fast 60 Prozent oder 1.300.- über der bisherigen bpt-Empfehlung:
- bpt: 2.200.- Euro für das erste halbe Jahr, danach Erhöhung auf 2.600.- Euro (PDF-Download bpt-Vergütungsmodell hier).
- BTK: 2.600.- Euro für die Probezeit (sechs Monate), danach 3.038.- Euro (PDF-Download BTK-Beschluss 2010 hier – Aktualisierung März 2018: Neue, höhere BTK-Empfehlungen hier)
Weitere Artikel zum Thema „Tierarztgehälter“ finden Sie hier
Warum Habjahresaufteilung?
Das Thema Aufteilung des ersten Jahres der Tätigkeit in zwei Hälften wird kontrovers diskutiert. Es basiert darauf, dass aus den Praxen immer wieder zurückgemeldet wird, dass fehlende „first day skills“ der Uniabsolventen eine längere Einarbeitung nötig machen.
Die Aufnahme der „Halbjahreseinteilung“ in die BaT-Empfehlung war denn auch eine Mehrheits- und keine einstimmige Entscheidung. Der BaT betont, dass eine solche Zweiteilung für Berufsanfänger in sonst keiner Berufsgruppe zum Tragen komme. In allen anderen Berufen erhalte man im ersten Jahr ein durchgängiges Gehalt.
Weitere Details zu den Beschlüssen der Mitgliederversammlung will der BaT in Kürze veröffentlichen. Sie betreffen:
- Höhere Gehaltsempfehlungen für Tierärzte mit Zusatzbezeichnung und Fachtierärzte
- sowie weitere, nicht in einem Arbeitsvertrag dokumentierbare Regelungen bzw. Empfehlungen. Diese sollen, basierend auf Ergebnissen einer Mitgliederbefragung, in Form von Präambeln und Artikeln formuliert werden.