„Zu blöd für Diagnose“ – pöbelnder Tierbesitzer muss zahlen

600 Euro Strafe wegen versuchter Nötigung und Beleidigung des Veterinärs (Bild: tierundleben.de/archiv)600 Euro Strafe wegen versuchter Nötigung und Beleidigung des Tierarztes (Symbolfoto: © tierundleben.de/archiv)

„Sie sind zu blöd für eine richtige Diagnose“ – mit diesen Worten beleidigte der Besitzer des Papageis „Paul“, den behandelnden Tierarzt, baute sich bedrohlich vor ihm auf und verlangte sein Geld zurück: „Sonst mach‘ ich sie fertig!“

(PM/hh) – Im Streit um rund 200 Euro Behandlungskosten für den inzwischen gestorbenen Papagei „Paul“ trat der Besitzer gegenüber seinem Tierarzt zu aggressiv auf. So urteilte ein Amtsrichter und verhängte gegen den Mann 600 Euro Strafe wegen versuchter Nötigung und Beleidigung des Tierarztes. Der Angeklagte gab zu, er sei laut, aber nicht drohend oder beleidigend gewesen. Doch laut Urteil hatte er den Arzt als „zu blöd für eine Diagnose“ bezeichnet und auch gedroht, er werde ihn „fertig machen“, wenn er die Behandlungskosten nicht erstatte.

Der Kollege erteilte dem Mann Hausverbot. Am nächsten Tag demonstrierte dieser mit einem riesigen Schild vor der Praxis: „Wenn Sie ihr Tier lieben, gehen Sie nicht in diese Klinik!“

„Ich hab‘ Tinnitus, muss laut sprechen, damit ich mich höre. Das kann aggressiv wirken“, so der Hausmeister auf der Anklagebank, berichtet unter anderem rp-online. Auch habe er damals laut kritisiert, dass jener Tierarzt den kranken Ara „Paul“ „auf Pilz und Virus“ untersucht habe, obwohl der Angeklagte und eine Mitbewohnerin das strikt abgelehnt hätten. Dabei habe „Paul“ nur „schlecht gucken“ können.

Die „niederländische Diagnose“ von „Dr. Oranje“

Erst ein niederländischer Tierarzt sei dahinter gekommen, dass der sieche Vogel „wohl eine Gehirnerschütterung gehabt hat, weil er vielleicht irgendwo gegengeflogen ist“, so der Angeklagte. Zwei Wochen nach der „niederländischen Diagnose“ ist Paul gestorben. Doch in seiner Sorge um den Vogel habe sich der Angeklagte beim Düsseldorfer Tierarzt schlecht behandelt gefühlt: „Der meinte, Paul hätte Herzrhythmus-Störungen, einen Pilz, eine Eisenvergiftung und einen vergrößerten Magen“, schimpfte der Tierbesitzer.
Der Kollege erinnerte sich aber, dass der Angeklagte ihn in der Praxis mit der Mitbewohnerin nicht nur aufgesucht, sondern ihm auch gedroht habe, er werde „dafür sorgen, dass ich die Zulassung verliere“. Auch dass der Arzt „zu blöd“ sei, um den Grund für „Pauls“ Leiden zu finden.

Tierarzt glaubwürdiger

Allerdings erschien der Tierarzt dem Richter glaubwürdiger. Deshalb verurteilte er den Hausmeister Siegfried H. wegen versuchter Nötigung und Beleidigung zu 600 Euro Strafe. Den Vorwurf, dass der Angeklagte sich mit einem Plakat vor die Klinik gestellt und den Arzt darauf herabgewürdigt habe, ließ der Richter aber fallen.
Das Urteil ist nich nicht rechtskräftig.

Quellen – Medien- und Agenturberichte, etwa: rp-online, Bild.de

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