Katzenkastrationspflicht: Wie bereitet man sie vor

Eine deutschlandweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte viel Katzenelend vermeiden. Bisher regieren aber nur einzelne Kommunen. (© Kampagnenmotiv Deutscher Tierschutzbund)

Eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht kann das Elend frei lebender Katzen begrenzen. Informationen, wie man eine entsprechende Verordnung umsetzt, bietet die Landestierärztkammer Rheinland-Pfalz allen Gemeinden an, die eine solche Vorschrift erlassen wollen.

(PM/hh) – Zum Frühlingsbeginn führt die längere Lichteinstrahlung bei Katzen zur vermehrten Produktion von Sexualhormonen. Sie werden „rollig“ und locken Kater an – und das bereits ab einem Alter von vier bis sechs Monaten. Bei zwei bis drei Würfen pro Jahr mit je drei bis sechs Welpen steigt die Zahl der Nachkommen schnell und unkontrollierbar hoch an.

Konsequenz: Pflicht zu Kennzeichnung und Kastration

„Die meisten Bürger befürworten die innovative Tierschutzaktion“, sagt Tierarzt Markus Gilles. Er hat sich anderthalb Jahre für die Kastrationspflicht eingesetzt. (Bild: privat)

Die Verbandsgemeinde Brohltal schreibt als bisher einzige Gemeinde in Rheinland-Pfalz – gestützt auf das novellierte Tierschutzgesetz (§13b) – allen Katzenhaltern vor, ihre freilaufenden Katzen und Kater zu kastrieren und zusätzlich durch Mikrochip oder Tätowierung zu kennzeichnen sowie zentral zu registrieren. „Der Informationsaufwand der Bevölkerung ist zwar groß, jedoch ist die Resonanz sehr gut und die meisten Bürger befürworten die innovative Tierschutzaktion“, sagt Tierarzt Markus Gilles, dessen Gemeinschaftspraxis sich über eineinhalb Jahre hinweg engagiert hat, um gemeinsam mit Lokal- und Landespolitikern die Verordnungen durchzusetzen.

Materialien für rechtskonformen Katzenschutz

Für  Tierschutzvereine und Kommunen, die ebenfalls eine solche „Katzenschutzverordnung“ (Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht) beantragen beziehungsweise erlassen wollen, hält die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Hilfestellungen bereit, die auf Vorarbeiten der hessischen Landestierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin basieren:

Die Handreichungen und den Entwurf einer Verordnung können Sie jeweils als PDF hier und hier herunterladen

Kastrationsaktionen allein nicht effizient

Kastrationsaktionen für herrenlose freilebende Katzen durch Tierschutzvereine seien für sich allein gesehen nicht effizient und nachhaltig genug, um wildlebende Katzenpopulationen zu stabilisieren, schreibt die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung – und unterstützt ausdrücklich Kastrationsverordnungen. Verwilderte Katzenpopulationen entstehen und wachsen maßgeblich durch den Kontakt zu unkastrierten Freigängern. Unabhängig von einer Verordnung, ruft die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Katzenhalter deshalb aus Tierschutzgründen auf, nur noch kastrierten Katzen Freigang zu ermöglichen.

Freilebende Katzen verbreiten Krankheiten

Verwilderte Katzen sind meist entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen sowie deren Nachkommen. Sie erfahren über kurz oder lang Schmerzen, Leiden oder Schäden in erheblichem Ausmaß, denn freilebenden Katzenpopulationen sind auf sich allein gestellt. Es gib keinerlei Gesundheitsvorsorge wie Impfungen oder Entwurmungen. Deshalb verbreiten sich Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV sehr schnell und drastisch. So verenden zahlreiche Katzen bereits als Jungtiere qualvoll. Unbehandelte Biss-, Kampf- und Unfallverletzungen sowie Mangelernährung kommen hinzu. Geschwächte Katzen werden sehr häufig von Parasiten wie Flöhen oder Zecken befallen und können durch ihren Kot Spul- und Bandwurmeier oder Toxoplasmen ausscheiden.

An diesen Erregern können sich auch Kinder und Erwachsene in Gärten, Parks, Spiel- und Freizeitanlagen anstecken. Eine Pflicht zur Katzenkastration verhindert also nicht nur unkontrollierten Nachwuchs, sondern verbessert die Seuchenprävention und senkt das Zoonoserisiko.

 „Unabhängig vom Tierschutzgedanken ist auch bei der Kastration grundsätzlich mindestens der Einfachsatz der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) ohne Rabatte zu berechnen“, so Dr. Wolfgang Luft, Präsident der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz gegenüber wir-sind-tierarzt.de. „In Rheinland-Pfalz haben wir mit dem Landestierschutzbund seit nahezu 20 Jahren die Vereinbarung, dass alle Katzenkastrationsmaßnahmen auch dementsprechend vergütet werden.“ Tierärzte haben indes die Möglichkeit, Tierheime durch eine Rückspende in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Quelle:
Pressemeldung der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz
Handreichung zur Einführung und Entwurf einer Katzenschutzverordnung

weiterführende Links:
Liste der Gemeinden deutschlandweit, die bereits eine Kastrationspflicht haben
Entwurf einer Katzenschutzverordnung – Deutscher Tierschutzbund

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Über den Autor

Dr. Henrik Hofmann

Dr. Henrik Hofmann (hh) betreibt seit 1995 eine eigene Tierarztpraxis in Butzbach. Er ist Fachtierarzt für Allgemeine Veterinärmedizin und hat die Zusatzbezeichnung Akupunktur. (www.tierundleben.de) Als Autor und Redakteur hat Hofmann in etlichen Zeitschriften und Zeitungen rund ums Tier geschrieben. Bei wir-sind-tierarzt.de betreut er schwerpunktmäßig Medizinthemen, den Bereich Praxismanagement und die Rubrik Mensch-Tierarzt. Außerdem steuert er die SocialMedia-Aktivitäten und leitet die Bildredaktion. Zuletzt ist sein Buch „Tieren beim Sterben helfen – Euthanasie in der Tierarztpraxis“ erschienen. Kontakt: henrik.hofmann(at)wir-sind-tierarzt.de
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