Der Anfang Dezember im Zuge des Bayern-Ei-Skandals verhaftete Amtstierarzt ist zu Weihnachten wieder auf freiem Fuß. Nachdem er Angaben zur Sache gemacht habe, bestehe keine Verdunklungsgefahr mehr, teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg mit. 15 Tage saß der Mann in Untersuchungshaft.
(jh) – Sowohl die Bayerische Landestierärztekammer als auch der Landesverband der beamteteten Tierärzte, sind froh, dass der Kollege Weihnachten zu Hause sein kann – ganz unabhängig von einer juristischen und sachlich notwendigen Aufklärung eines möglichen Fehlverhaltens. Die Verbände hatten in einem vielbeachteten Brief an die Politik – wir-sind-tierarzt.de berichtete hier – eine fachliche Aufarbeitung des Falles ohne politische oder mediale Vorverurteilung angemahnt. Da unter andern auch Staatsministerin Ulrike Scharf von „krimineller Energie in der Behörde gesprochen“ hatte, stellten die Verbände fest:
„Es ist für uns … nicht akzeptabel, dass vermeintliches Fehlverhalten von Behördenvertretern vor rechtskräftiger Abklärung dieses Vorganges medial durch Ermittlungsbehörden, das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und Politiker in den Fokus gestellt wird. Diese Vorgehensweise beschädigt den gesamten Berufstand und führt zu einer breiten Verunsicherung bei Kolleginnen und Kollegen.“
Einen Zusammenhang zwischen Kammer-Brief und der Entlassung aus der Untersuchungshaft, wollte aber niemand herstellen.
Die Staatsanwaltschaft selbst teilte laut Medienberichten am Montag (21.12.) mit: Bei einer Haftprüfung habe der Amtstierarzt Angaben zur Sache gemacht, weshalb der Ermittlungsrichter einen weiteren Vollzug des Haftbefehls wegen Verdunklungsgefahr nicht mehr für nötig ansah. Seit Freitag (18.12.) ist er wieder auf freiem Fuß.
Die Vorwürfe gegen den Amtstierarzt:
Der Amtstierarzt aus dem Landkreis Straubing war am 3. Dezember in Untersuchungshaft genommen worden, weil der Haftrichter einen dringenden Tatverdacht und Verdunklungsgefahr sah. Er hatte sich – so die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, die aus ermittlungstaktischen Gründen aber bisher keine weiteren Details bekannt gab – zur Sache geäußert und dabei fehlerhaftes Verhalten eingeräumt.
Dem Amtstierarzt wird zur Last gelegt, trotz Kenntnis des positiven Salmonellenbefundes zum Schutz der Verbraucher erforderliche Maßnahmen bewusst pflichtwidrig unterlassen zu haben. Auch soll er die Bayern-Ei Betriebstätte Niederharthausen vor bevorstehenden behördlichen Kontrollen gewarnt haben. Auf diese Weise soll der Beschuldigte Beihilfe zu den Straftaten geleistet haben, die dem ebenfalls inhaftierten Bayern-Ei Geschäftsführer vorgeworfen werden.
In einer zweiten Pressemitteilung präzisierte die Staatsanwaltschaft dann die Vorwürfe: „Der Amtstierarzt sei verdächtig der Beihilfe zum vorsätzlichen Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichen Lebensmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlicher Körperverletzung in 40 Fällen in Tatmehrheit mit Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in 480 tatmehrheitlichen Fällen.“
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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