Schon heute leben 17.000 Hundertjährige in Deutschland. Doch wie alt dürfen Tierärzte werden, ohne sich um ihre Rente sorgen zu müssen? Tipps zur klugen Rentenplanung: Warum „Rürup“ Top ist, „Riester“ aber für Tierärzte floppt und die betriebliche Altersvorsorge sich für Chef und Mitarbeiter doppelt lohnt.
von Gerd Dieter Gudd, TVD Finanz
80, 90 oder gar 100 Jahre und älter werden – das klingt erfreulich für den Einzelnen. Doch was heißt das für die Rente? Können junge Tierärztinnen und Tierärzte in 30 Jahren noch damit rechnen, mit 67 auskömmlich in den Ruhestand zu gehen?
Sicher nicht, wie die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungswerke schon heute klarstellt: „Die Versorgungswerke reagieren auf die deutlich veränderten Altersstrukturen … fest steht: Das bestehende Leistungsniveau wird vielfach nur bei Anpassung der Altersgrenze erhalten bleiben können“. Das heißt konkret: Entweder Rente runter oder Renteneintrittsalter rauf.
Grundvorsorge: Die tierärztlichen Versorgungswerke
Trotzdem ist das Versorgungswerk die unverzichtbare Basis der tierärztlichen Altersvorsorge. Wer 30 Jahre den Höchstsatz in sein Versorgungswerk eingezahlt hat, kann heute mit einer Rente von 2.500.- bis 3.500.- Euro rechnen.
Allerdings sind davon 70 Prozent zu versteuern, wenn ein Tierarzt 2015 in Rente geht. Jüngere Kolleginnen und Kollegen, die ab 2040 den Ruhestand anstreben, müssen ihr Alterseinkommen sogar komplett versteuern. So hat es die Bundesregierung vor zehn Jahren im Alterseinkünftegesetz beschlossen.
Umgekehrt senken heute in die Altersvorsorge eingezahlte Beiträge die aktuelle Steuerbelastung. Vorsorge lohnt sich also jetzt. „Bequemlichkeit und Aufschieberitis“, die das Zeit-Magazin „Geld“ gerade in der jüngsten Ausgabe beklagt, sollte sich niemand leisten. Zumal der Staat reichlich Hilfe bietet:
Top-Tip für angestellte Tierärzte: Betriebliche Altersvorsorge
Für angestellte Tierärzte ist die betriebliche Altersvorsorge erste Wahl: Aktuell darf jeder Arbeitnehmer 242.- Euro seines Gehaltes für die Altersvorsorge umwandeln. Durch eingesparte Steuern und Sozialabgaben „zahlt“ der Arbeitnehmer netto sogar nur die Hälfte. Wohlmeinende Chefs legen nach TVD-Erfahrung sogar noch die ersparten Arbeitgeber-Sozialabgaben dazu. Für tiermedizinische Fachangestellte ist sogar im Tarifvertrag noch eine Anschubfinanzierung vereinbart.
Clevere Chefs nutzen eine solche betriebliche Altersvorsorge deshalb als echtes „Motivations-Tool“ für ihre Mitarbeiter, denn anders als bei einer Gehaltserhöhung kassiert hier der Staat nicht mit. (Wie es genau geht lesen sie hier)
Flop: „Riester-Rente“ für Tierärzte
Die „Riester-Rente“ soll – gefördert durch staatliche Zuschüsse – Einschnitte in die gesetzliche Rentenversicherung kompensieren. Doch Achtung: Tierärzte sind nicht zuschussberechtigt, da ihre Grundabsicherung die privaten Versorgungswerke sind. Riestern kann sich aber für Minijobber und Tierärzte mit einem sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner lohnen.
Gut für Selbständige: „Rürup“ spart Steuern
Für Selbständige lohnt sich dagegen die „Rürup-Rente“, auch bekannt als Basisrente. Sie kann im Alter ein stattliches Zusatzeinkommen schaffen und senkt zugleich bereits jetzt die Steuerbelastung, denn: Jeder Steuerpflichtige darf derzeit jährlich 22.172 Euro (Ledige) und 44.344 Euro (Verheiratete) für später zurücklegen – einschließlich der Beiträge zum Versorgungswerk. 80 Prozent davon mindern das zu versteuernde Einkommen. Der Effekt sind 30 bis 40 Prozent Steuerersparnis, abhängig von der erreichten Progression und Kirchensteuerpflicht.
Einmalzahlung mit dem Steuerberater klären
Der Tip für Selbständige, deren Gewinn ja stärker schwanken kann: Niedrige(re) monatliche Raten festlegen, dafür zum Jahresende die Möglichkeit zur Einmalzahlung nutzen. Dazu sollte der Steuerberater im November die Kennzahlen prüfen und wenn sich für das laufende Jahr eine Steuernachzahlung abzeichnet, dann kann diese per Einmalzahlung elegant reduziert oder gar komplett vermieden werden. Einmalzahlungen sind in eine Rürup-Rente oder ins Versorgungswerk möglich (sofern dort die Höchstbeiträge dort noch nicht ausgeschöpft sind). Die Investition in die Altersvorsorge kann sinnvoller sein, als mit einer Investition oder vorgezogenen Ausgaben/Bestellungen zu versuchen, den Gewinn zu reduzieren. (Mehr zur „Rürup-Rente“ hier)
„Betongold“: Denkmal in Top-Lage
Neben den staatlichen Förderungsangeboten bieten sich auch andere Wege der privaten Vorsorge. Das eigene Haus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung ersparen dem Ruheständler die Sorge steigender Mieten im Alter. Bei den aktuell niedrigen Zinsen und wachsendem Wohnungsbedarf lohnt es sich auch, in „Betongold“ als Mietobjekt zu investieren.
Hier kommt es auf drei Dinge an, wie Immobilien-Experten wissen: „Lage, Lage, Lage!“ Eine boomende Großstadt ist also besser als eine aussterbende Region. Besonders pfiffig ist es, in eine Denkmal-Immobilie zu investieren. Denn 100 Prozent des Renovierungsaufwandes sind in zwölf Jahren steuerlich absetzbar. (Mehr Informationen zu „Denkmal-Immobilie hier)
Wichtig: Unabhängige Beratung
Bei der Fülle der Möglichkeiten ist es sinnvoll, einen unabhängigen Finanzberater zu konsultieren und zunächst eine Bestandsaufnahme zu machen. Viele Wege führen schließlich nach Rom, es kommt nur darauf an, auch wirklich loszugehen.
Natürlich macht Geld allein auch im Alter nicht glücklich. Gesundheit und geistige Frische kann man sich nicht kaufen, aber doch vieles, was den Alltag in dieser Lebensphase erleichtert. Und man kann sich den einen oder anderen Traum erfüllen, den man auch mit 100 Jahren noch hat.