BHV-1-Impfung in Niedersachsen verboten

(aw) – Das Ziel lautet: Die Infektion mit Bovinem Herpes-Virus Typ 1 (BHV1) deutschlandweit aus den Rinderbeständen tilgen. Bayern und Thüringen sind anerkannt frei, die restlichen ostdeutschen Bundesländer haben die Sanierung so gut wie abgeschlossen. Niedersachsen verschärft jetzt die Bekämpfungsregeln in drei Stufen.

Seit 1. November 2014 dürfen Bauern keine Rinder mehr aus nicht BHV1-freien Betrieben zukaufen und einstallen. Weiterhin dürfen sie Rinder nicht mehr gegen BHV-1 impfen lassen. Geimpfte Tiere dürfen nicht in den Geltungsbereich der niedersächsischen Verordnung verbracht werden. Außerdem dürfen nur Rinder auf die Weide, die BHV1 frei sind. Die Maßnahmen sollen verhindern, dass Tiere aus freien Beständen mit Rindern aus noch nicht sanierten Betrieben in Kontakt kommen und sich infizieren können.

Ausmerzungsbeihilfen nur noch bis 31.12.2014

Landwirte, die Beihilfen für die Abschaffung ihrer positiv getesteten Rinder in Anspruch nehmen möchten, müssen die entsprechenden Tiere bis zu 31. Dezember 2014 verwerten lassen. Für jedes weibliche Rind gibt es von der Tierseuchenkasse einen Zuschuss von 200.- bis 400 Euro.

Haltungsverbot von Reagenten ab Mai 2015

Ab dem 1. Mai 2015 ist die Haltung von BHV1 infizierten Rindern in Niedersachsen dann komplett verboten. Wer seine infizierten Tiere schon jetzt abschafft, profitiert zudem von deutlich geringeren Tierseuchenkassenbeiträgen gegenüber den nicht sanierten Betrieben.
Insgesamt ist auch Niedersachsen auf einem guten Weg; mehr als 98 Prozent der rund 19.000 Rinderherden sind bereits BHV1 frei.

Quelle – Pressemeldung des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen

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