„Ein Grünauslauf ist eigentlich wünschenswert. Aber aufgrund der hohen Keimbelastung, die wir in Deutschland mit seinen großen Geflügelbeständen haben, wäre der Aufbau einer zuverlässigen Versorgung mit Ökoküken nicht möglich, wenn ein Grünauslauf Pflicht wäre. Wir setzen uns daher für einen geschützten Auslauf ein, das heißt einen überdachten und umzäunten Unterstand als Ersatz. So haben die Tiere Schutz aber trotzdem Außenklima und Platz zur Bewegung. … Hintergrund unserer Forderung ist, dass es strenge EU-Vorgaben im Bereich der Hygiene gibt, um die Verbreitung von Salmonellen in Lebensmitteln zu begrenzen. Ganze Elterntierherden müssten gekeult werden, sobald Salmonellen gefunden werden.“
Worum es im Detail geht, beschreibt ein weiterer taz-Bericht. Der Artikel stellt die geltenden Regeln für die Haltung von Biogeflügel-Elterntieren und konventioneller Haltung auszugsweise gegenüber und thematisiert das Problem mit dem geforderten sogenannten „Grünlandauslauf“.
Mecklenburg-Vorpommern erlaube Biobetrieben aktuell statt Grünland auch eine überdachte und eingezäunte Haltung und unterlaufe so die EG-Öko-Verordnung, schreibt die taz. Sollte das Standard werden, hat die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Sorge, „billigeres Agrar-Bio“ könnte „Bauernhof-Bio“ verdrängen.
Länderminister streiten um Ökohaltung
Über die „korrekte“ Haltungsform sollen auch Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern streiten. Niedersachsens GRÜNER Landwirtschaftsminister Christian Meyer, in dessen Bundesland die Bioeier aus Mecklenburg-Vorpommern ausgebrütet werden, verlange ab 2015 einen „Grünlandauslauf“, sonst werde man die Eier nicht mehr zertifizieren. In der niedersächsischen Biobrüterei werden allerdings die männlichen Eintagsküken ebenso getötet, wie in konventionellen Brütereien, da letztlich nur die Bio-Legehennen gefragt sind.
Tiergesundheit versus Tierwohl
Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Landwirtschaftsminister Till Backhaus widerspricht der taz-Darstellung. Man erprobe momentan verschiedene Haltungssysteme und versuche Kriterien zu entwickeln, die den tiergesundheitlichen Anforderungen entsprechen. Es gebe Konflikte zwischen den Hygieneanforderungen der EU-Tierseuchenschutzverordnung und den Haltungskriterien der EG-Öko-Verordnung. Gemeint ist eben die Keimbelastung und das Infektionsrisiko durch Wildgeflügel bei Grünlandhaltung.
Bislang werden die Küken, die später in der Biolandwirtschaft als Biohuhn Bioeier legen sollen, überwiegend konventionell in Betrieben erzeugt, die die Elterntiere in Ställen halten und auch konventionell füttern.