Die Schweiz hat bei der Berner Konvention des Europarates einen Antrag zur Rückstufung des Wolfs eingereicht: Statt «streng geschützt» soll er nur noch «geschützt» sein. Die Vertragsstaaten des Artenschutzabkommens hätten dann mehr Handlungsspielraum beim Management des Wolfes – sprich der Entnahme. In Deutschland haben die unionsgeführten Agrar- und Umweltministerien der Bundesländer gefordert, den Wolf in der FFH-Richtlinie der EU eine Schutzklasse niedriger einzustufen.
(PM/jh) – Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention wird den Schweizer Antrag im November beraten. 2006 war ein solcher Vorstoß der Schweiz noch abgelehnt worden. Inzwischen aber sind die Wolfsbestände europaweit deutlich gewachsen. Verschiedene westeuropäische Staaten diskutieren deshalb den Schutzstatus des Wolfes zurückzustufen. Das Berner Vertragswerk wurde vor 40 Jahren erarbeitet. Damals kam der Wolf in vielen der Länder – auch in Deutschland – in der Natur nicht mehr vor.
Schweiz: 50 Wölfe – Deutschland: 600 Wölfe
In der Schweiz wanderten die ersten Wölfe 1995 zu. Vor sieben Jahren bildete sich in Graubünden das erste Rudel. In der Folge wuchs der Wolfsbestand in den Schweizer Alpen rasch an, auf heute drei bis vier Rudel und insgesamt ca. 50 Wölfe. Seit dem Jahr 2000 wurden in der Schweiz 21 Bestandsregulierungen/Abschüsse bewilligt, aber nur zehn auch tatsächlich umgesetzt.
Rückstufung auch in Deutschland gefordert
Einen offiziellen Überblick über die Wolfsbestände in Deutschland gibt die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW). Für das im April zu Ende gegangene Monitoringjahr 2017/18 sind 52 Wolfsrudel, 15 Paare und 3 territoriale Einzeltiere gemeldet.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht auf seiner Webseite inzwischen von 60 Rudeln mit geschätzt rund 600 Tieren aus – bei einem weiteren jährlichen Zuwachs von 25 bis 35 Prozent. Ministerin Julia Klöckner fordert ein „effektives Wolfsmanagement“.
Wohin das führen könnte zeigt ein Positionspapier der unionsgeführten Agrar- und Umweltministerien der Bundesländer. Es fordert ebenfalls eine Neueinordnung des Schutzstatus: Der Wolf solle in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU künftig in Anhang V (geschützt) anstelle in Anhang IV (streng geschützt) eingestuft werden. Beispiele aus Spanien, Finnland und Griechenland zeigten, dass eine solche Rückstufung den guten Erhaltungszustand des Wolfes nicht gefährdet.
Wolf bleibt ein geschütztes Tier
Auch die Schweizer sagen: Mit einer Rückstufung in der Berner Konvention von «streng geschützt» zu «geschützt» blieben die Vertragsstaaten weiterhin verpflichtet, Schutz und Interventionsmassnahmen im nationalen Recht zu regeln und mittels nationalen Programmen zu überwachen. Auch die Schweizer argumentieren mit einer „Harmonisierung“ des Umgangs mit dem Wolf in Europa. Statt der vermehrten Anwendung der Ausnahmeklausel der Berner Konvention wäre ein konsistenterer und nachhaltigerer Umgang mit dem Wolf für alle Vertragsstaaten möglich. Die Rückstufung entspräche somit auch den Zielen der Berner Konvention.
Schweizer Jagdgesetz soll Bestandsregulierung erleichtern
Das Schweizer Parlament diskutierte parallel weiter eine Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz). Damit soll die Bestandsregulierung von Wolfsrudeln erleichtert werden, das sei innerhalb der geltenden Bestimmungen der Berner Konvention möglich.