Ein Expertennetzwerk aus Tierärzten und Tierschützern fordert erneut eine bundeseinheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Deutschland gilt hier im europäischen Vergleich als Schlusslicht. Dabei wäre mehr Tierschutz so kostengünstig machbar.
(jh/PM) – „Tierärzte werden in ihren Praxen fast täglich mit nicht gekennzeichneten Fundtieren konfrontiert“, stellt Dr. Petra Sindern, bpt-Vizepräsidentin und Mitglied im „Netzwerk Kennzeichnung und Registrierung (K&R / auch Identification and Registration / I&R) fest. Anfallende Behandlungskosten müssten bisher die Kommunen begleichen und die Tierheime die Tiere aufnehmen. Mit einer Registrierpflicht könnten viele dieser Tiere schneller identifiziert und direkt aus den Tierarztpraxen und Tierheimen rückvermittelt werden. Das schaffe Sicherheit für die Tierhalter.
„Schon jetzt setzen Tierärzte bei einer Vielzahl ihrer Patienten Transponder (so genannte „Mikrochips“) und registrieren diese als selbstverständlichen Service,“ sagt Sindern.
Netzwerk fordert bundesweite Registrierungspflicht
Das Netzwerk K&R ist ein, aus mehreren Fachveranstaltungen heraus entstandener Arbeitskreis von Tierärzten und Tierschützern. Sie wollen eine bundesweite Rechtspflicht der Halter zur Kennzeichnung und Registrierung ihrer Hunde und Katzen etablieren.
Deutschland sei hier – zusammen mit vier weiteren Mitgliedstaaten – Schlusslicht in Europa, sagt der Leiter des K&R-Netzwerkes Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Landesbeauftragter für Tierschutz des Saarlandes: „Die gravierenden Probleme, wie beispielsweise der illegale Welpenhandel, die stetige Zunahme von Straßenkatzen sowie überfüllte Tierheime, können nur mit einer stringenten europaweit und national harmonisierten vollständigen Rückverfolgbarkeit von Tierhaltern und Heimtieren gelöst werden.“
Neun Vorteile einer Kennzeichnung
Für das Netzwerk liegen die Vorteile einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auf der Hand (mehr Details in einer Broschüre des Netzwerkes K&R – PDF-Download hier):
- Mehr Tierschutz durch schnellere Rückführung der Fundtiere
- Größere Sicherheit für Tierhalter bei der Rückgabe verlorener Tiere
- Geringere Zahl ausgesetzter und misshandelter Tiere
- Eindämmung des illegalen Welpenhandels
- Förderung der Verantwortlichkeit der Tierhalter
- Entlastung der Tierheime durch höhere Rückvermittlung von Fundtieren – finanziell und arbeitstechnisch
- Kosteneinsparungen bei der öffentlichen Hand
- Bessere Kontrolle und Regulierung der Haustierzucht
- Mehr Transparenz bei der Abgabe von Zucht- und Tierheimtieren!
Im Rahmen eines Parlamentarischen Abends in Berlin erläuterten Experten des Netzwerks der Politik, warum deshalb eine bundesweit einheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden und Katzen unerlässlich sei.
Bestehende Datenbanken verpflichtend machen
Das Netzwerk beklagt, dass in Deutschland anders als in 23 EU-Nachbarländern bis heute keine einheitlich geregelte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gilt. Und das, obwohl die Umsetzung schon mit wenig bürokratischem und finanziellem Aufwand möglich wäre.
Es gebe international bereits mehrere Haustierregister, die in einem einzigen Datenbanksystem miteinander vernetzt sind. Eine solche Lösung wäre laut Netzwerks „K&R“ auch für Deutschland optimal. Hierzulande bestehen parallel bereits die Datenbanken von Tasso und das Register des Deutschen Tierschutzbundes Findefix (ehemals Deutsches Haustierregister).
Eine staatlich vorgeschriebene Kennzeichnung und Registrierung für Deutschland und eine geförderte Vernetzung der Datenbanken könnte auf zig Millionen bereits registrierte Tiere zugreifen, ohne diese Daten kostenintensiv und mit hohem administrativem Aufwand erneut zu erheben.
Tierhalter oder Finder von entlaufenen Tieren sowie öffentliche Stellen wie Städte, Gemeinden oder die Polizei könnten nach diesem Modell über individuell auf sie angepasste Abfragemöglichkeiten ihre Anfragen stellen. Darüber hinaus wäre ein solches System kompatibel mit einer europaweiten Kennzeichnung von Hunden und Katzen, wie sie vom Europaparlament seit Jahren gefordert wird.
Sechs notwendige Nationale Maßnahmen
- Die Kennzeichnung von Heimtieren sollte unter der staatlichen Aufsicht der zuständigen Behörde stehen und Regeln und Verfahren entsprechen, die die Korrektheit der Kennzeichnungsdaten sicherstellen.
- Die Kennzeichnung sollte ausschließlich mittels Transpondern mit ISO-Standard 11784 und 11785 erfolgen und den ICAR-Regeln ent- sprechen.
- Die Kennzeichnung sollten ausschließlich Tierärzte vornehmen dürfen.
- Diese Personen sind von der zuständigen Behörde zu erfassen und zu lizenzieren.
- Die Kennzeichnungsdaten sollten in einer Datenbank registriert wer- den von derjenigen Person, die die Transponder eingesetzt hat oder die dafür verantwortlich ist.
- Die Datenbanken sollten mit einer europäischen zentralen Datenbank verlinkt sein.