Aktuelle Gerichtsurteile zu Tierschutzfragen haben dieTierschutzbeauftragten von Baden-Württemberg und Hessen zusammengestellt. Als PDF und Online-Datenbank.
(jh/PM) – Ob Sachkunde für Hundeschulen, Qualzucht bei Katzen oder die Haltung von Knabberfischen in Kosmetikstudios – die neu aufgebaute Urteilssammlung aus Baden-Württemberg will Amtstierärzte, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte und Mitglieder von Tierschutzvereinen schnell und fundiert über den aktuellen Stand der Rechtsprechung im Tierschutzbereich informieren. „Sie sollen auf einen Blick erkennen können, ob und wie sich Gerichtsentscheidungen auf ihre praktische Arbeit auswirken“, erläutert die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, das Angebot auf ihrer Webseite.
Urteile von 2009 bis 2015
Die neue Entscheidungssammlung beginnt mit den wichtigsten Urteilen und Beschlüssen verschiedener Gerichte im Laufe des Jahres 2015. Die Sammlung werde ständig aktualisiert und um Urteile und Beschlüsse aus früheren Jahren erweitert. Außerdem würden im Bedarfsfall auch ausführlichere Stellungnahmen zu den Gerichtsentscheidungen verlinkt, kündigte Jäger an.
Das Angebot ergänzt die bereits veröffentlichte alphabetisch geordnete Übersicht über die Rechtsprechung im Tierschutz 2009-2014.
Online-Datenbank in Hessen
In Hessen hat die dortige Landestierschutzbeauftragte, Dr. Madeleine Martin, ebenfalls eine Urteilsdatenbank eingerichtet. Diese kann online durchsucht werden.