2017 ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Die Bundestierärztekammer hat einige Informationen vorbereitet, darunter ein Informationsblatt für Patientenbesitzer und eines für Tierheime – Download hier.
Hinweis d. Red.: Im Februar 2020 wurde Gebührenordnung um neue Notienstgebühren ergänzt. Die aktuelle GOT (Stand 2/2020) finden Sie hier als PDF-Download.
(BTK/jh) – Über die aktuelle Gebührenerhöhung von plus 12 Prozente beim GOT-Einfachsatz und plus 30 Prozent bei den Sätzen für die Tierärztliche Bestandsbetreuung hat wir-sind-sind-tierarzt.de ausführlich berichtet – Artikelübersicht hier.
Mit der Veröffentlichung am 26. Juli im Bundesgesetzblatt (Nr. 51 – BGBl. I S. 2696) gelten die neuen Gebühren seit 27. Juli für alle Tierarztpraxen.
- Die Dritte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung können Sie hier als PDF herunterladen.
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat außerdem einige Informationsblätter rund um die GOT-Anpassung erstellt und zwar:
- Informationen für Tierarztpraxen (PDF) – allgemeine Information
- Informationen für Patientenbesitzer (PDF) – Vordruck, mit dem eine Praxis Ihre Kunden über die Gebührenerhöhung informieren kann.
- Informationen für Tierschutzvereine (PDF) – Vordruck, mit dem eine Praxis Tierheime informieren kann – speziell mit Blick auf die Möglichkeit, bei Katzenkastrationsaktionen den GOT-Einfachsatz zu unterschreiten.
Neue GOT-Broschüre wird an Tierärzte verschickt
Außerdem teilt die BTK mit, dass die Firma Albrecht wieder eine GOT-Broschüre drucken und sie an die praktizierenden Tierärzte verschicken werde.
Die BTK wird diese Broschüre dann – wie bisher – mit Erläuterungen für Tierhalter im Internet veröffentlichen.
Im Deutschen Tierärzteblatt wird in der Augustausgabe ein Kommentar zur GOT-Neuregelung veröffentlicht.