Zum Download: BTK-Informationen zur GOT-Erhöhung

2017 ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Die Bundestierärztekammer hat einige Informationen vorbereitet, darunter ein Informationsblatt für Patientenbesitzer und eines für Tierheime – Download hier.

Hinweis d. Red.: Im Februar 2020 wurde Gebührenordnung um neue Notienstgebühren ergänzt. Die aktuelle GOT (Stand 2/2020) finden Sie hier als PDF-Download.

(BTK/jh) – Über die aktuelle Gebührenerhöhung von plus 12 Prozente beim GOT-Einfachsatz und plus 30 Prozent bei den Sätzen für die Tierärztliche Bestandsbetreuung hat wir-sind-sind-tierarzt.de ausführlich berichtet – Artikelübersicht hier.
Mit der Veröffentlichung am 26. Juli im Bundesgesetzblatt (Nr. 51  – BGBl. I S. 2696) gelten die neuen Gebühren seit 27. Juli für alle Tierarztpraxen.

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat außerdem einige Informationsblätter rund um die GOT-Anpassung erstellt und zwar:

Neue GOT-Broschüre wird an Tierärzte verschickt

Außerdem teilt die BTK mit, dass die Firma Albrecht wieder eine GOT-Broschüre drucken und sie an die praktizierenden Tierärzte verschicken werde.
Die BTK wird diese Broschüre dann – wie bisher – mit Erläuterungen für Tierhalter im Internet veröffentlichen.
Im Deutschen Tierärzteblatt wird in der Augustausgabe ein Kommentar zur GOT-Neuregelung veröffentlicht.

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Unter dem Autorennamen "Redaktion wir-sind-tierarzt.de" veröffentlichen wir überwiegend kurze/aktuelle Nachrichten, die im Redaktionsalltag entstehen. Ein Namenskürzel am Textanfang weist ggf. näher auf den zuständigen Redakteur hin: jh – Jörg Held / hh - Henrik Hofmann / aw – Annegret Wagner Kontakt zur Redaktion: zentrale(at)wir-sind-tierarzt.de
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