Seit Februar 2020 gelten für Tierärzte neue Notdienstgebühren. Hier können sie die aktualisierte Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) als PDF herunterladen.
(jh) – Die Bundestierärztekammer (BTK) stellt in Zusammenarbeit mit der Firma Dechra jeweils eine aktuelle Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte auf ihrer Homepage bereit. Darin sind alle Gebührenpositionen mit den neuen Euro-Beträgen aufgeführt – und die Anwendungs- / Abrechnungsmodalitäten von der BTK kommentiert. Die aktuelle Version (Stand 2/2020) enthält die unverändert geltenden Basisgebührensätze – zuletzt erhöht im Juli 2017 – ergänzt um die Gebührensätze der im Februar 2020 in Kraft getretenen Notdienstverordnung.
Bundestierärztekammer
Neu: 59,50 Euro Notdienstpauschale (inkl. Mehrwertsteuer)
Die wichtigsten Änderungen in der Notdienstabrechnung sind folgende:
- Eine pauschale “Notdienstgebühr”: Sie beträgt 50.- Euro bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (s.u.). Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.
Achtung: Die GOT-Gebührensätze sind Nettobeträge. Es addieren sich noch 19% Mehrwertsteuer (hier: 9,50 €) dazu. Der Kunde muss also einmalig 59,50 Euro bezahlen. - Ein Mindestsatz: Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen dann zusätzlich mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
- Höchstsatz: Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.
Die Nacht beginnt um 18 Uhr, das Wochenende am Freitag um 18 Uhr
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die neue GOT ebenfalls mit genauen Zeitangaben:
- Die Nachtzeiten beginnen täglich um 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages.
- Das Wochenende beginnt freitags 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags.
- An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Aktuell bieten viele Tierarztpraxen kundenfreundliche Abendöffnungszeiten bis 19 oder 20 Uhr sowie Samstagsprechstunden an. Wenn dies “reguläre Sprechzeiten” sind, dürfen die Behandlungen auch zu normalen Gebührensätzen abgerechnet werden. Weder die Notdienstpauschale noch die höheren Gebührenfaktoren (2-4-fach) sind dann verpflichtend.
Abrechnung nach GOT ist Pflicht
Da die Gebührenordnung für Tierärzte gesetzescharakter hat, sind die Tierärzte verpflichtet gemäß GOT abzurechnen. Der Tierhalter kann vom Tierarzt eine nach GOT-Positionen aufgeschlüsselte Rechnung verlangen.