Neuer Tarifvertrag: Bis zu zehn Prozent mehr für Tiermedizinische Fachangestellte

Tariferhöhungen – Die Einstufung und die Erhöhung hängt auch von der Qualifikation der TMFA ab. (Foto: © tierundleben.de)

Deutlich mehr Geld gibt es für einige Tiermedizinische Fachangestellte (TMFA): Je nach Berufsjahreingruppierung steigt die Vergütung zwischen vier und sogar zehn Prozent (1. und 2. Berufsjahr). Die Gehaltssteigerungen treten in zwei Stufen – rückwirkend zum 1. April 2017 und dann zum 1. September 2018 – in Kraft. Eine Übersicht mit Gehaltstabellen.

Hinweis: Ab Januar 2020 gilt ein neuer Tarifabschluss – Die Zahlen finden Sie hier.

(jh/bpt) – Mit der deutlichen Erhöhung von zehn Prozent für die Tiermedizinische Fachangestellten in den ersten zwei Berufsjahren wollen die Tarifpartner – der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) – den Beruf der Tiermedizinischen Fachangestellten attraktiver machen. Zunehmend haben Praxen Probleme, qualifiziertes Personal zu finden oder zu halten. Auch soll die Zehn-Prozent-Erhöhung für Berufseinsteiger einen sicheren Abstand zum Mindestlohn herstellen. Der liegt seit dem Anfang 2017 bei 8,84 Euro/Stunde.

Für wen gilt der Tarifvertrag?

Die Tarifverträge – der Gehaltstarifvertrag und auch der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (mehr unten) – gelten zwingend, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und die Tiermedizinische Fachangestellte zugleich Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe (VMF) ist.
Unabhängig davon entsteht eine vertragliche Tarifbindung, wenn der individuelle Arbeitsvertrag auf die beiden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksam Bezug nimmt.

Was sagt der neue Tarifvertrag im Detail?

TMFAs werden in Berufsjahrgruppen eingruppiert (Voraussetzungen hier). Für diese Gruppen gibt es unterschiedliche Gehaltssteigerungen, die in zwei Schritten zum 1. April 2017 und zum 1. September 2018 wirksam werden.
Details und konkrete Beträge in Euro siehe folgende Tabellen:

TMFA-Tariftabellen – hier auch als PDF-Download

TMFA-Tariftabellen – hier auch als PDF-Download

Die Gesamterhöhung verteilt sich auf zwei Schritte, die addiert dann die Prozentzahl ergeben. Beispiel: 10 Prozent mehr für Gehälter im 1. und 2. Berufsjahr bedeuten in der ersten Stufe 5 Prozent, in der zweiten dann weitere 4,76 Prozent.
Diese Verhandlungsergebnisse beziehen sich auf die Tätigkeitsgruppe I und werden wie bisher auf die Tätigkeitsgruppen II und III hochgerechnet. (Mehr über die Kriterien der Tätigkeitsgruppen finden sie hier im Tarifvertrag)

50 Euro mehr für Auszubildende im 1. Jahr

Vereinbart wurde zudem, die Vergütung der Auszubildenden rückwirkend zum 1. April 2017 im 1. Ausbildungsjahr um 50 Euro und im 2. und 3. Ausbildungsjahr um je 30 Euro pro Monat zu erhöhen. Sie liegen damit im ersten Ausbildungsjahr bei 630, im zweiten bei 680 und im dritten bei 730 Euro.

Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019.

Altersversorgung: Arbeitgeberbeitrag steigt auf 45 Euro

Verhandelt wurde darüber hinaus über den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.

  • Hier einigten sich die Tarifparteien darauf, ebenfalls rückwirkend zum 1. April 2017 den verbindlichen Arbeitgeberbeitrag auf 45 Euro zu erhöhen. Er gilt für Mitarbeiter/innen, die 20 und mehr Wochenstunden arbeiten. Die 45 Euro erhalten außerdem auch Auszubildende nach der Probezeit.
  • Der Arbeitgeberbeitrag für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/innen mit weniger als 20 Stunden Wochenarbeitszeit wurde auf 27,50 Euro erhöht.
  • Nutzt eine Beschäftigte die Möglichkeit der Entgeltumwandlung, so beträgt der Arbeitgeberzuschuss zusätzliche 20 Prozent des umgewandelten Betrags.

Weil perspektivisch grundlegende Veränderungen im System der betrieblichen Altersvorsorge denkbar sind, haben sich die Parteien bei diesem Vertrag für eine kürzere Laufzeit bis 31. August 2018 entschieden.

Quellen:
Presseinformation von bpt und VMF
Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte (PDF-Download)
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (PDF-Download)

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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