Gehaltstabellen zum neuen TFA-Tarifvertrag: Bis zu 9 Prozent mehr

Deutlich mehr Geld gibt es für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA). Die Tarifparteien bpt und VMF haben sich auf eine zweistufige Gehaltserhöhung mit insgesamt neun beziehungsweise sieben Prozent geeinigt (berufsaltersabhängig). Auszubildende bekommen monatlich 70 Euro mehr. Die neuen Gehälter gelten schon ab 1. Januar 2020.

(jh) – Auch bei den Tiermedizinischen Fachangestellten steuern die Tierarztpraxen auf einen Fachkräftemangel zu. Die ab sofort (1.Januar 2020) gültigen, abgestuften Tariferhöhungen von fünf beziehungsweise vier Prozent und eine weitere Erhöhung von vier beziehungsweise drei Prozent ab Juli 2021 sollen die Attraktivität des Berufes sichern (Details und Gehaltstabellen siehe weiter unten).
Mit einer Laufzeit des Tarifvertrages (PDF-Download) von 36 Monaten bis 31. Dezember 2022 wollen die Tarifpartner Planungssicherheit für die tierärztlichen Praxen und Kliniken schaffen. Bereits im Dezember hatten sich der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) auf diesen neuen Gehaltstarifvertrag (GTV) und auch eine verbesserte betriebliche Altersversorgung geeinigt.

Stufe 1 ab Januar 2020: 5 Prozent mehr Grundgehalt

Zum 01.01.2020 steigen die Gehälter in der Tätigkeitsgruppe (TG) I

  • für das 1. bis 4. Berufsjahr um 5 Prozent
  • vom 5. Berufsjahr an um 4 Prozent.
  • Die Gehaltszuschläge in den Tätigkeitsgruppen TG II und III werden ebenfalls um jeweils 2 Prozent erhöht und betragen dann 12 beziehungsweise 22 Prozent auf das Grundgehalt in der TG I. 
Gehaltstabelle (Tarifvertrag) Tiermedizinische Fachangestellte gültig ab Januar 2020

Zum 01.07.2021 folgt die zweite Stufe der Gehaltserhöhung, dann mit einer Steigerung von weiteren

  • 4 Prozent für die ersten 4 Berufsjahre
  • beziehungsweise 3 Prozent ab dem 5. Berufsjahr.
Gehaltstabelle (Tarifvertrag) Tiermedizinische Fachangestellte gültig ab Juli 2021

Für wen gilt der Tarifvertrag?

Die Tarifverträge – der Gehaltstarifvertrag und auch der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (mehr unten) – gelten zwingend, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und die Tiermedizinische Fachangestellte zugleich Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe (VMF) ist.
Unabhängig davon entsteht eine vertragliche Tarifbindung, wenn die Angaben im individuellen Arbeitsvertrag auf die beiden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksam Bezug nimmt.

70 Euro mehr für Auszubildende

Ab Januar 2020 erhalten außerdem die Auszubildenden in allen drei Ausbildungsjahren zusätzlich 70 Euro. Damit betragen die monatlichen Ausbildungsvergütungen im

  • ersten Ausbildungsjahr 700 Euro,
  • im zweiten Jahr 750 Euro
  • und im dritten Jahr 800 Euro

Mehr Zuschuss für die betriebliche Altersversorgung

Verbessert hat sich auch der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Tarifparteien haben die Anschubfinanzierung erhöht:

  • für TFA mit einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von 20 und mehr Stunden sowie für Auszubildende nach der Probezeit auf monatlich 55 Euro.
  • Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden erhalten 32,50 Euro monatlich.

Beide Tarifparteien wollen die Beschäftigten stärker motivieren zusätzlich mit eigenen Beiträgen in ihre Altersrente zu investieren.

Quellen:
Gehaltstarifvertrag TFA (PDF-Download)
Tarifvertrag betriebliche Altersvorsorge TFA (PDF-Download)
Pressemeldung zum Tarifergebnis (wortgleich bei bpt und VMF)

Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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