Die Signale bei der Geflügelpest sind widersprüchlich: Auf der einen Seite lockern immer mehr Bundesländer die Stallpflicht. Im Landkreis Cloppenburg dagegen scheint das Virus in Putenhaltungen nahezu zu explodieren: Sechs neue Ausbrüche gab es in den letzten fünf Tagen. Als Hauptgrund gilt mangelnde Biosicherheit.
(jh) – Niedersachsen hat ein massives Geflügelpestproblem in der Putenhaltung, insbesondere im geflügeldichten Landkreis Cloppenburg. Allein seit 22. März gab es hier sechs neue Ausbrüche mit über 100.000 betroffenen Tieren. Von den deutschlandweit aktuell 38 aktiven Ausbrüchen in Nutzgeflügelbständen liegen 24 in Niedersachsen. Insgesamt hat Deutschland in Europa mit 100 Ausbrüchen seit November hinter Frankreich (481) und Ungarn (239) die drittgrößte Zahl an Vogelgrippefällen bei Nutzgeflügel zu verzeichnen.

Hotspot der Geflügelpest mit sechs neuen Ausbrüchen in fünf Tagen: Die Region Garrel im Landkreis Cloppenburg. (Karte: © Landkreis Cloppenburg)
Menschen verbreiten das Virus zwischen den Ställen
Es wird immer klarer, dass Wildvögel das Virus zwar regional verbreiten, der Eintrag in Puten- und Hühnerställe aber hauptsächlich über Menschen erfolgt. So schreibt das Friedrich-Loeffler-Institut angesichts der aktuellen Ausbrüche in einer extra darauf abgestimmten Pressemitteilung: „Ausbruchsuntersuchungen und molekularbiologische Analysen der Viren aus den betroffenen Geflügelhaltungen im Landkreis Cloppenburg liefern starke Hinweise darauf, dass es dort zur Ausbreitung zwischen den Betrieben gekommen ist.“ Auch in Brandenburg und Schleswig-Holstein gab es Kontakte zwischen Ausbruchsbetrieben.
Checkliste des FLI: Einschleppung von Geflügelpest verhindern (PDF-Download)

Kündigte Konsequenzen aus den aktuellen Geflügelpestausbrüchen an – Prof. Hans-Joachim Bätza Leiter des Tierseuchenreferates im Bundeslandwirtschaftsministerium. (Foto: © WiSiTia/jh)
BMEL kündigt Konsequenzen an
Prof. Dr. Hans-Joachim Bätza, im Bundeslandwirtschaftsministerium für Tierseuchen zuständig, kündigte auf der Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer (BTK) in Berlin an, man werde aus dem aktuellen Geschehen Konsequenzen ziehen. Es scheine beim Thema Biosicherheit in der Geflügelhaltung noch „extrem viel Luft nach oben“ zu geben. Eine ganze Reihe von Betrieben hätten ihre „Hausaufgaben in Sachen Biosicherheit wohl nicht gemacht“.
Gravierende Hygienmängel?
So wird aus dem Ausbruchsgebiet berichtet, dass Betriebe zwar Hygieneschleusen gehabt, Mitarbeiter aus Bequemlichkeit aber durch die Hintertür die Ställe betreten hätten. Ein Risikofaktor ist womöglich auch die Einstreu. In Deutschland wird die für einen Mastdurchgang notwendige Menge – anders als in Dänemark – nicht im Stall gelagert, sondern vielfach bei Bedarf von Außenlagern in die Ställe gefahren. So ist in Dänemark bisher kein Putenmastbetrieb von der Geflügelpest betroffen.
BTK-Präsident: Alternativen zu Massentötungen finden
Dass gerade in den geflügeldichten Gebieten, bei einem Ausbruch zigtausende Tiere im Umkreis auch vorsorglich getötet werden, sei für Tierärzte „eine ethische Katastrophe“, beklagte Dr. Michael Drees in Berlin unter Beifall der BTK-Delegierten. Auch BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann, forderte „Alternativen zu den bisher nötigen Massentötungen“, um die Geflügelpest zu bekämpfen.
Die vorsorgliche Tötung ist umstritten. So hatte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung, die vorsorgliche Tötung von Puten in einem Betrieb in unmittelbarer Nachbarschaft eines Ausbruchbetriebes untersagt. Wenige Tage später brach die Geflügelpest dann aber auch dort aus.
Für Tierseuchenexperten gilt die vorsorgliche Keulung dagegen als unverzichtbar, insbesondere wenn nachweislich Personen- oder Warenkontakt zwischen Betrieben besteht.
Vogelgrippe bei Wildvögeln geht zurück
Unter den Wildvögeln scheint sich das Ausbruchsgeschehen zu beruhigen. Das Virus reagiert empfindlich auf UV-Licht, kann sich also an sonnigen Frühlingstagen schlechter verbreiten.
Viele Bundesländer haben in den letzten Tagen die landesweite Stallpflichte für Geflügel aufgehoben und sie nur noch auf Risikogebiete beschränkt.
Die Stallpflicht „schadet“ vor allem Erzeugern von Freilandeiern und kleinen Gefügelhaltern. Sie können ihre Produkte nicht mehr mit dem nötigen „Freilandaufpreis“ vermarkten und haben erhebliche ökonomische Nachteile.