Seit neun Jahren warten die Tierärzte auf eine Erhöhung ihrer Gebührenordnung (GOT). Die war für das Frühjahr 2017 von der Politik signalisiert worden. Doch es gibt Stimmen, die befürchten, dass es vor der Bundestagswahl zu keiner GOT-Anpassung mehr kommen wird.
Hinweis: Die GOT-Erhöhug ist zum 27.7.2017 in Kraft getreten – einen Übersichtsartikel mit Link zur neuen GOT/neuen Preisen finden Sie hier
(jh) – Politisch war zuletzt eine pauschale Erhöhung um zwölf Prozent sowie ein höherer Aufschlag für die tierärztlich Bestandsbetreuung im Gespräch. Die soll – Stichwort Antibiotikaresistenzminimierung – politisch gestärkt werden. Das hatte wir-sind-tierarzt.de hier berichtet.
„Nach anfänglicher Hoffnung steigt momentan aber die Skepsis, ob es in dieser Legislatur überhaupt noch zu einer GOT-Erhöhung kommt“, berichtete bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder auf der Frühjahrs-Delegiertenversammlung 2017 der Bundestierärztekammer (BTK) in Berlin.
GOT-Entwurf liegt beim Landwirtschaftsminister
Ein fertiger GOT-Entwurf mit Prozentzahlen liege zwar bei Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, bestätigte in Berlin auch die parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth. Doch der müsse noch in die Ressort- und Verbändeabstimmung. Da die Gebührenordnung der Tierärzte ein Gesetz ist, muss sie auch die formalen Schritte eines Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen – Stichwort Folgenabschätzung.
Kritik vom Tierschutzbund
Gehört werden dabei zum Beispiel als „Betroffene“ der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Tierschutzbund. „Wir sehen das Problem, dass die GOT jahrelang nicht erhöht wurde,“ machte Tierschutzbundpräsident Thomas Schröder in Berlin den BTK-Delegierten deutlich. Aber man müsse für die Tierheime, deren „finanzielle Lage inzwischen bedrohlich angespannt“ sei, einen Weg finden.
Schröders Formulierung: „Wir brauchen eine Regelung, dass die Tierärzte, die Tierheimen helfen wollen, nicht mit dem Kammerrecht in Konflikt kommen, weil ihnen vorgeworfen wird, die GOT nicht einzuhalten.“ Das vielfach praktizierte Modell der Rückspende, sei keine kalkulierbare Größe für die Arbeit der Tierheime und womöglich auch steuerrechtlich angreifbar.
Die politisch höflich vorgetragene Botschaft bedeutet: Der Tierschutzbund wird darum kämpfen, für die Behandlung von Tierheimtieren eine Ausnahme vom einfachen GOT-Satz als Mindestgebühr zu ermöglichen. Die Tierärzteschaft wiederum will den einfachen-GOT-Satz als verpflichtende Untergrenze für alle Behandlungen nicht aufweichen lassen.
Tierärzte warten seit neun Jahren auf GOT-Erhöhung
Gefordert hatten die Tierärzte eine 20 prozentige Erhöhung der GOT-Positionen, da die letzte Anpassung schon neun Jahre zurückliegt.
Dass eine GOT-Erhöhung so lange hinausgezögert worden war, lag auch an der Europäischen Union. Die EU geht zugunsten eines freien Wettbewerbes gegen alle Regeln vor, die „Mindestpreise“ festsetzen. So hatte die EU-Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutschen Gebührenordnungen von Architekten und Steuerberatern und auch die Gebührenordnung der Tierärzte in Österreich eingeleitet. Mit einer spürbaren GOT-Erhöhung, befürchtete man, auch ein Verfahren gegen die GOT zu provozieren und diese womöglich ganz zu verlieren.
Inzwischen aber hat sich die Lage etwas entspannt. Das Verfahren gegen die Gebührenordnung der Steuerberater wird eingestellt.