Der Transport kranker oder verletzter Nutztiere ist kein Kavaliersdelikt. Tierschützer bemängeln fehlende Sanktionen. Ein Leitfaden im Stil einer Checkliste, hilft die Transportfähigkeit von Schweinen einzustufen.
(jh) – Wann ist ein Tier transportfähig und wann nicht? Nutzttierhalter müssen diese Frage immer wieder bei kranken oder verletzten Tieren entscheiden. Es ist auch eine Geldfrage, denn am Schlachthof würde noch ein Erlös erzielt. Eine Nottötung auf dem Betrieb ist ein Totalverlust.
Für Schweine gibt es einen Leitfaden, der die rechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung auch anhand von Fotos und Illustrationen erklärt. Mit ihm können Tierhalter einstufen, ob ein Schwein transportfähig ist oder nicht – oder was noch geklärt werden müsste. Gelistet sind Kriterien wie Verletzungen, Lahmheiten, Nabel- und Leistenbruch, Hautwunden aber auch Schwanzbeissen.
Entwickelt wurde er auf europäischer Ebene von verschiedenen Gruppen – darunter Tierschützer und auch der europäische Tierärzteverband (FVE).
Praxis Leitfaden zur Bestimmung der Transportfähigkeit von Schweinen (PDF-Download hier)
Tiertransporte: Bundesminister Schmidt verspricht Nachbesserung
Auch die deutsche Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) soll nachgebessert werden. Das habe Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt zugesagt. Zumindest lesen der Deutsche Tierschutzbund und der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) dies aus einem Antwortschreiben des Ministeriums. Wann, ist allerdings noch offen.
Für die Tierschützer ist die nationale Verordnung nicht mit EU-Recht vereinbar. So sehe die TierSchTrV seit 2009 keine Bußgeldbewehrung mehr vor, wenn Tiere beispielsweise mit offenen Wunden, Knochenbrüchen oder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium transportiert werden. Die korrekte Umsetzung der EU-Vorgaben sei auch vor dem Hintergrund geboten, dass Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt in Brüssel für eine Verschärfung dieser Vorgaben eingetreten ist.
Aktuell fordern die Grünen in einem Bundestagsantrag – der zwar hauptsächlich auf weniger Langstreckentransporte zielt – in der deutschen Tierschutztransportverordnung Verstöße bei Nichtbeachtung der Transportfähigkeit wie
der mit Geldbußen bis 25.000 Euro zu bestrafen.
Überarbeitung nicht hinauszögern
„Mit einer Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung bietet sich die Chance, den Tierschutz weiter voran zu bringen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir freuen uns über diese Zusage, plädieren aber an den Bundesminister, das Problem nicht auf die lange Bank zu schieben.“
Karsten Plücker, Vorsitzender des Bundes gegen Missbrauch der Tiere ergänzt: „Die fehlenden Sanktionen bei Verstößen im Tiertransportbereich erschweren einen effektiven Tierschutzvollzug für die zuständigen Behörden. Bundesminister Schmidt muss nun zu seinem Wort stehen.“
Schmidt hatte in einer aktuellen Antwort auf ein Verbändeschreiben signalisiert, dass das Anliegen der Tierschützer umsetzbar sei und sein Haus eine entsprechende Änderung der TierSchTrV „bei sich bietender Gelegenheit“ auf den Weg bringen werde.