Vogelgrippe erreicht Nutztierbestände

Besonders Nutzgeflügel in Freilandhaltung (hier Puten) ist durch die Vogelgrippe bei Wildvögeln gefährdet. Deshalb gilt regional eine Aufstallpflicht. (Foto: © © Martin Pettitt / CC 2.0 license)

Vom ersten Vogelgrippe-Verdacht bei Wildvögeln in Deutschland bis zum ersten Ausbrüchen in kleinen Nutzgeflügelbeständen in Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hat es nur wenige Tage gedauert. Auch in Österreich ist der Ausbruch in einer Freiland-Putenhaltung bestätigt. Die hochansteckende (HPAI) Variante des H5N8-Virus ist in Deutschland inzwischen für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg sowie in sechs anderen europäischen Ländern nachgewiesen. (zuletzt aktualisiert: 12.11.2016 – 10:20)

Den aktuellen Stand des H5N8-Geflügelpest-Ausbruchs finden Sie hier

(jh) – Betroffen ist zum einen kleine Freilandgeflügelhaltung im östlichen Schleswig-Holstein, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. In dem Bestand sind insgesamt 18 Puten verendet, weitere 100 wurden getötet.  Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat als nationales Referenzlabor für aviäre Influenza das H5N8-Virus bestätigt.
In Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Greifswald) wurden in einem kleinen Nutztierbestand ebenfalls H5N8 nachgewiesen: 31 Hühner und Enten waren verendet, 26 weitere wurden gekeult
Momentan werden den Behörden laufend weitere Totfunde von Wildvögeln gemeldet, bei denen sich das Virus findet.

Deutschland und fünf Nachbarländer betroffen

Aktuell sind hochansteckende H5N8-Fälle bei Wildvögeln von den deutschen Behörden in Schleswig-Holstein (weit über 100 tote Tiere – 33 diagnostizierte Fälle), für Mecklenburg-Vorpommern (13 diagnostizierte Fälle) und Baden-Württemberg (Bodensee) bestätigt. (Mehr zum Start des Ausbruchs seit 6.11.2016 hier.)
Auch in Österreich wurde ein erster Verdachtsfall bei Hausgeflügel inzwischen bestätigt: Puten in einer Freilandhaltung sind infiziert. Für einen zweiten, hühnerhaltenden Verdachtsbetrieb steht die Bestätigung noch aus.
Die hochpathogene H5N8-Virus-Variante ist bei Wildvögeln inzwischen in der Schweiz und in Österreich (Bodenseeraum), in Dänemark (Stallpflicht), den Niederlanden (Stallpflicht) und Polen belegt. In Polen wurden nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.mehr als 70 Wildenten und Möwen verendet aufgefunden und HPAI-H5N8 bestätigt.

Behörden ordnen Stallpflicht an

Für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben die Behörden eine landesweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Um die bestätigten Fundorte von infizierten Vögeln wurden entsprechend der Geflügelpestverordnung Sperrbezirke (3 km) und Beobachtungsgebiete (7-10 km) eingerichtet.
Auch in Niedersachsen ordneten, obwohl die Region noch nicht unmittelbar betroffen ist, fünf Landkreise eine Stallpflicht an: Die Landkreise Emsland, Vechta, Cloppenburg und Grafschaft Bentheim gelten als „Geflügelhochburg“. Auch der Stadt- und Landkreis Onsabrück verhängte eine Stallpflicht. Insgesamt werden dort rund 80 Millionen Stück Geflügel gehalten.
Speziell für die Freilandhalter von Martins/Weihnachtsgänsen kann das zu einem Problem werden, da sie oft nicht ausreichend große Stallanlagen vorhalten können.

H5N8: Risiko für den Menschen?

Der Erreger des Subtyps H5N8 wird derzeit noch vom Friedrich-Loeffler-Institut genauer analysiert. Vermutet wird, dass er mit einem aus Asien kommenden Stamm identisch ist, der bereits in Ungarn bei Wildvögeln und in einen Putenbestand (9.000 gekeulte Tiere) nachgewiesen wurde.
Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt, obwohl dieser Virustyp seit mehreren Jahren auftritt. Eine Übertragung des als Vogelgrippe oder Geflügelpest bezeichneten Erregers (hier Typ: H5N8) über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“. Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden.
Entsprechende Empfehlungen hat das BfR hier veröffentlicht.

Aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes

Quellen:
Aktuelle Pressemeldungen, OIE-Meldungen und Gesetzestexte direkt im Artikel verlinkt
Übersichtsseite Geflügelpest/Vogelgrippe Schleswig-Holstein
Übersichtsseite Geflügelpest/Vogelgrippe Mecklenburg-Vorpommern
Übersichtsseite Geflügelpest/Vogelgrippe Schweiz
Übersichtsseite Geflügelpest/Vogelgrippe Österreich

Beitragsbild: © Martin Pettitt / Creative Commons Attribution 2.0 Generic

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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