(jh) – Acht kommerzielle Pelztierzuchten gibt es noch in Deutschland. Tierschützer fordern schon lange deren Schließung. Jetzt startet Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative, die die Tierhaltung zur „Pelzgewinnung“ verbieten will: Für Neuanlagen würde das sofort gelten; bestehende Zuchten bekämen einen Übergangsfrist von 10 Jahren.
„Die Haltung und das Töten von Pelztieren ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz vereinbar. Ein Pelzmantel ist kein elementares Grundbedürfnis, sondern ein schieres Luxusgut. Nerze, Biber und Füchse dafür in Gefangenschaft zu halten und dann zu töten ist, ist skandalös“, erklärte Schleswig-Holsteins Grüner Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck.
Tötung verhindern
Es geht vor allem um Nerze, Füchse, Sumpfbiber (Nutria) und Chinchilla. Bei diesen Wildtieren sei es generell fraglich, ob eine art- und verhaltensgerechte Haltung überhaupt möglich sei. Zwar wären die Haltungsbedingungen 2006 über eine Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung auf Bundesebene verbessert worden, „aber das verhindert nicht, dass die Tiere getötet werden. Daher sehen wir hier Handlungsbedarf,“, sagte Habeck. Der Gesetzentwurf soll im Juni in den Bundesrat eingebracht werden.
Gericht fordert Bundesgesetz
In Schleswig-Holstein befindet sich im Kreis Plön mit einer Nerzzucht eine der acht in Deutschland verbliebenen Pelztierfarmen – um die immer wieder juristisch gestritten wird. Der Kreis war zuletzt im Dezember 2014 vor Gericht gescheitert (Az.: 4 LB 24/12). Die Farm hatte Tierschutzauflagen nicht umgesetzt, der Kreis deshalb die Betriebserlaubnis eingezogen. Aber das Oberverwaltungsgericht Kiel entschied: Die Verschärfung der Tierschutzauflagen, die eine Verzehnfachung der vorgeschriebenen Käfiggrößen vorschreiben, komme für den Nerzzüchter einem Berufsverbot gleich. Das dürfe nicht auf Basis der Verordnung eines Bundesministeriums beschlossen werden. Für Auflagen dieser wirtschaftlichen Tragweite bedarf es laut Urteil eines Parlamentsgesetzes.
Erfolgschancen für Gesetzesänderung?
Theoretisch sollte der Vorstoß, eine solche bundesweite Gesetzesänderung jetzt umzusetzen, gute Erfolgschancen haben – zumindest wenn wenn es nach der Mehrheit der Parteipositionen vor der letzten Bundestagswahl geht: Nur die CDU/CSU sah bei einem Verbot einen Konflikt zwischen Tierschutzgesetz und der vom Grundgesetz garantierten Berufsausübungsfreiheit. Alle anderen Parteien lehnten in Wahlprüfsteinen die Haltung zur Pelzgewinnung ab.
Die rechtliche Situation hat hier die Tierschutzorganisation PROVIEH bewertet (PDF-Download) – Kernaussage: Die Tötung von Tieren zur Pelzgewinnung ist kein vernünftiger Grund gemäß Tierschutzgesetz und von daher sowieso verboten. Ein Verbot der Pelztierhaltung zu Tötungszwecken wäre eine Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 2 GG.