Tollwutimpfung für Importwelpen Pflicht

Ab sofort ist für alle Hundewelpen – und auch Katzen – die nach Deutschland gebracht werden, eine Tollwut-Impfung Pflicht. Dieser Impfschutz muss dokumentiert sein. Damit wollen die Behörden den illegalen Welpenhandel weiter erschweren.

Bisher musste nur für Welpen aus dem gewerblichen Hundehandel ein Tollwutimpfnachweis vorliegen. Weil aber wiederholt Handelstiere als private Heimtiere deklariert wurden, um die Impfpflicht zu umgehen, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt (29.12.2014) eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit hätten die Kontrollbehörden ein weiteres Werkzeug im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel, sagte Landwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Impfpflicht auch für Katzen und Frettchen

Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens zwölf Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Frühestens danach dürfen Hundewelpen nach Deutschland transportiert werden. Bei privaten Transporten reicht die Dokumentation der Impfung im Heimtierpass aus, bei gewerblichen muss zusätzlich ein Gesundheitszeugnis vorliegen. Die neuen Regelungen gelten auch für Katzen und Frettchen. Sie betreffen den Transport aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten nach oder durch Deutschland.

 

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