Mit der Oktoberabrechnung wird für die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) 2,5 Prozent mehr Gehalt fällig. Anspruch darauf haben sie, wenn TFA und Arbeitgeber jeweils Verbandsmitglied sind oder der Arbeitsvertrag bei der Gehaltsfestlegung Bezug auf den Tarifvertrag nimmt.
Hinweis: Im Dezember 2019 wurde einer neuer Tarifabschluss erzielt. Details werden aber erst am 9. Januar 2020 veröffentlicht. wir-sind-tierarzt wird dann aktuell berichten.
(jh) – Die Tarifverhandlungen sind zwar schon über ein Jahr vorbei. Doch der im April 2014 zwischen dem Bundesverband der praktizierenden Tierärzte (bpt) und dem Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) ausgehandelte mehrstufige Tarifvertrag sieht zum Oktober 2015 die nächste Gehaltssteigerung vor: Plus 2,5 Prozent. Die neuen Tarifgehälter sehen dann wie folgt aus:
Wer hat Anspruch – wer muss zahlen?
- Tarifverträge gelten nur dann zwingend, wenn der Arbeitgeber Mitglied im bpt und die Tiermedizinische Fachangestellte zugleich Mitglied im VmF ist – ist nur einer Verbandsmitglied, ist der Tarifvertrag nicht automatisch bindend.
- Eine sogenannte „vertragliche Tarifbindung“ besteht, wenn der individuelle Arbeitsvertrag auf die Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksam Bezug nimmt (Bsp.: „Die Bezahlung erfolgt gemäß Tarifvertrag“). Dann müssen die vereinbarten Erhöhungen auch gezahlt werden, wenn keiner oder nur einer der Vertragspartner Mitglied in seinem Verband ist.
[box]Passend zum Thema TFA hat die Deutsche Presseagentur (dpa) einen Artikel über den Berufsalltag von Tiermedizinischen Fachangestellten verbreitet. Der „Alltag ist anders als in Filmen“ heißt es darin. Trifft die dpa den Alltag? (Der Link führt zur Rhein-Neckar-Zeitung, eine von vielen Medien, die den dpa-Text veröffentlicht haben – siehe google)[/box]
Quellen:
Abschluss des Tarifvertrages 2014 – bpt
Gehaltstarifvertrag 2014/2015 – Tierärztekammer Hessen (PDF)