Für 2020 gilt ein neues Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die medizinischen Studiengänge. Wer im Wintersemester 2020/21 Tiermedizin studieren möchte, erhöht seine Zulassungschancen, wenn er den bundesweit einheitlichen Test für Medizinische Studiengänge (TMS) absolviert. Das geht nur einmal im Jahr. Die Bewerbungsfrist für den Test läuft vom 1. Dezember 2019 bis zum 15. Januar 2020.
(red) – Bislang gab es für Bewerber auf einen Studienplatz der Veterinärmedizin an den fünf deutschen Hochschulen, die den Studiengang anbieten, einen spezifischen tiermedizinischen Auswahltest. Dieser wird ab 2020 durch den bundesweit einheitlichen Test für Medizinische Studiengänge (kurz „Medizinertest“) ersetzt. Diesem „fachspezifischen Studierfähigkeitstest“ wird eine hohe Voraussagekraft für den Erfolg in Medizinischen Studiengängen zugestanden – neben der Abiturnote.
Offiziell ist der Test zwar freiwillig, Wer aber darauf verzichtet, geht das Risiko ein, von Bewerbern mit schlechterer Note überholt zu werden. Jeder Bewerber auf einen (Tier)Medizinstudienplatz darf den Test auch nur einmal absolvieren.
Die Bewerbung selbst läuft weiterhin zentral über die Stiftung Hochschulstart.
Online Anmeldung und 83.- Euro Gebühr
Wer im Wintersemester 2020/21 Tiermedizin studieren möchte, sollte sich online (hier) für den Test anmelden. Weitere Informationen zum Test und den Voraussetzungen gibt es auf der TMS-Webseit (hier) der koordinierenden Universität Heidelberg.
- Anmeldezeitraum ist vom 1. Dezember 2019 bis 15. Januar 2020. In dieser Zeit ist auch die Gebühr von 83.- Euro zu bezahlen.
- Der nächste Termin für den Medizinertest ist dann Samstag, der 09. Mai 2020. Der Test finden dann an verschiedenen Orten in Deutschland statt.
Das Ergebnis des TMS wird nur im Auswahlverfahren der Hochschulen und nicht in der Abiturbestenquote berücksichtigt.
Neue Zulassungsbedingungen
Ab 2020 gelten generell neue Zulassungsbedingungen für Medizinstudiengänge (PDF-Download). Die wichtigsten Änderungen beim neuen bundesweit gültigen Bewerbungsverfahren sind der sukzessive Wegfall der Wartezeitquote bis zum Wintersemester 2022/2023, die Einführung einer Eignungsquote – basierend auf Medizinertest und bestimmten Berufsausbildungen – und ein verändertes Auswahlverfahren der Hochschule mit Abiturnote und Medizinertest.
Obwohl die Stiftung Hochschulstart in einer aktuellen Meldung (siehe Foto oben) schreibt, sie habe auch für die Tiermedizin die Informationen zu den Kriterien für das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bereitgestellt, fehlen diese bislang noch in den verlinkten PDF-Dokumenten (Stand dieses Artikels: 27.11.2019)
Was verlangen die fünf tiermedizinischen Hochschulen
Entsprechend haben auch noch nicht alle Vetmed-Universitäten online ihre Zulassungsinformationen auf das neue Verfahren aktualisiert – weil noch nicht alle Details abschliessend bekannt seien. Die aktuell verfügbaren Informationen finden sich über die folgenden Webseiten:
- Freie Universiät Berlin – Tiermedizinische Fakultät
- Justus-Liebig-Universität Giessen – Fachbereich Veterinärmedizin und „Infoblatt als PDF“
- Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
- Universität Leipzig – Tiermedizinische Fakultät
- Ludwig-Maximilian-Universität München – Tiermedizinische Fakultät