Amtstierärzte fordern Rechtssicherheit beim Tierschutz

Ob Haltung in (lt. Gerichsturteil) zu engen Kastenständen oder tierschutzrelevante Langstreckentiertransporte – Amtstierärzte fordern Rechtssicherheit. (Foto: Ariwa)

Ob die von Richtern in Frage gestellte Kastenstandhaltung oder die aktuelle Debatte über Langstreckentiertransporte in Drittländer – Amtstierärzte beklagen unsichere Rechtsgrundlagen. Der Bundesverband der beamteten Tierärzte fordert deshalb von den politisch Verantwortlichen, Rechtssicherheit im Tierschutz herzustellen.

(BbT/PM) – „Es kann nicht sein, dass Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im wahrsten Sinne den Kopf dafür hinhalten müssen, wenn keine Einigung über tierschutzpolitische Ziele zustande kommt,“ sagt Dr. Holger Vogel. Für den Präsidenten des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT), sind gerade in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen viele Fragen zu lange offen geblieben.

Amtstierärzte als „Spielball der Interessen“

Das gelte etwa für die Haltungsvoraussetzungen für Zuchtsauen. Hier hatte das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Magdeburger Urteil  bestätigt: Darin war die Haltung in Kastenständen in der bisher üblichen Form für nicht zulässig erklärt worden.
Zwar zeichne sich durch eine anstehende Anpassung der einschlägigen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in dieser Frage endlich eine Lösung ab, schreibt Vogel in einer Pressemitteilung, aber dennoch fühlten sich Amtstierärztinnen und Amtstierärzte als Spielball gegensätzlicher Interessen von Tierhaltern und Tierschützern beziehungsweise Gegnern der Nutztierhaltung in der praktizierten Form.

Unsicherheit bei Langstreckentiertransporten

„Am besten kann man das am Beispiel der Tiertransporte in Drittländer verdeutlichen“, sagt Vogel. Unabhängig davon, wie man zu solchen Tiertransporten stehe, dürften die Unterzeichner der erforderlichen Dokumente nicht Gefahr laufen, wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit strafrechtlich belangt zu werden. Hier sei es unabdingbar, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen.

Hintergrund: Bei der Genehmigung von Langstreckentiertransporten gibt es nach Auffassung von Juristen Rechtsunsicherheiten (PDF-Download Hintergrundinformation); Amtstierärzte fürchteten persönlich in Haftung genommen zu werden. Deshalb hatten zuerst in Bayern (Landkreis Landshut) Amtstierärzte die Genehmigung für Langstreckentransporte untersagt, weil sich die Veterinäre keine Tierquälerei vorwerfen lassen wollten. Andere Landkreise/andere Bundesländer zogen nach. Inzwischen gibt es in einzelnen Bundesländern Ländererlasse zum Umgang mit dem Problem. Eine bundesweit einheitliche Regelung steht aber noch aus.

Tierschutz gesamtgesellschaftlich definieren

Deshalb betont BbT-Präsident Vogel: „Mein Verband steht ohne wenn und aber zur Verantwortung des öffentlichen Veterinärdienstes im Tierschutz.“ Allerdings dürfe das richtige Maß im Tierschutz nicht einer Individualentscheidung überlassen bleiben, sondern sei gesamtgesellschaftlich zu definieren.

Quellen:
Pressemeldung des BbT (PDF-Download)

Hintergrund:
Fachartikel im “Amtstierärztlichen Dienst” : Juristische Bewertung der amtstierärztlichen Genehmigung von Langstreckentiertransporten (Ausgabe 4/2018 – PDF-Download)
Pressemeldung Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht zu Langstreckentiertransporten (PDF-Download)

 

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