BTK zu Feuerwerk: Sprengstoffverordnung ändern – Tiere schützen

Raketen und Böller können (Nutz-)Tierbestände in Panik versetzen. Die BTK möchte deshalb den Schutz der Tiere in die zuständige Sprengstoffverordnung aufnehmen. (Foto: © pixabay)

Die Bundestierärztekammer fordert eine Änderung der Sprengstoffverordnung. So will man explizit Nutztierbestände vor Feuerwerken besser schützen. Böller und Raketen können Tiere in Panik versetzen, weshalb die BTK bereits jetzt appelliert, auf Silvesterfeuerwerk  in der Nähe von Ställen zu verzichten.

(jh/BTK/PM) – Die Bundestierärztkammer appelliert, bei Feuerwerken mehr an die Tiere zu denken. Und zwar nicht nur an verängstigte Hunde und Katzen, sondern auch an Nutz- und Wildtiere.

Mehr Infos zu Silvesterangst bei Haustieren und wie man ihr vorbeugt hier

Böller und Raketen bedeuten für Pferde, Rinder und andere Tiere mit Auslauf oder auf der Weide erheblichen Streß: Geraten sie in Panik, durchbrechen Zäune und laufen auf Straßen, gefährden sie nicht nur sich, sondern auch andere. Bei Wildtieren zehren – auch wenn sie nicht verunfallen – Stress und Angst durch Feuerwerke an den ohnehin im Winter schon knappen Kraft- und Energiereserven.

  • Tierhalter sollten deshalb ihre Weidetiere zum Schutz vor einem (Silvester)Feuerwerk in den Stall bringen.
  • Wer ein Feuerwerk plant, sollte sich im Gegenzug informieren, ob in der Umgebung Ställe oder Weideflächen sind, gegebenenfalls die Tierhalter informieren und mit ihnen den Zeitpunkt sowie die Art und gegebenenfalls Einschränkungen des Feuerwerks (z. B. Höhenfeuerwerk, Bengalisches Feuer o.ä.) absprechen.

In der Nähe besonders empfindlicher Tierbestände – etwa von Putenställen –  sollten gar keine Feuerwerke abgebrannt werden. „Die mit großer Wahrscheinlichkeit auftretende Panik kann zum Tod vieler Tiere führen,“ warnt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.

Raketenreste und Scherben gefährden Tiere

Der landwirtschafliche Informationsdienst agrarheute erklärt folgende Flächen sogar  für Böller und Feuerwerk als tabu:

  • landwirtschaftliche Nutzflächen
  • Ställe
  • Waldränder
  • Wälder
  • Parkanlagen

Dabei sei nicht nur der Lärm ein Problem für (Nutz)Tiere, sondern auch der verbleibende Müll. Während innerhalb geschlossener Ortschaften die Anwohner selbst oder die Stadtreinigung die Feuerwerksreste entsorgen, blieben sie in der freien Landschaft oft liegen – und werden so zur Gefahr für Wild- und auch Weidetiere. Denn wenn die betroffenen Flächen im Frühjahr und Sommer von Tieren abgeweidet oder für Tierfutter abgeerntet werden, könnten Raketenreste, Plastikmüll oder Scherben im Tiermagen landen und die Tiere erheblich verletzen, warnt agrarheute.
Deshalb sollte man sein Feuerwerk nur dort zünden, wo die Feiernden selbst die Reste vollständig aufsammeln und entsorgen könnten. Oder ganz darauf verzichten.

Bis 10.000 Euro Strafe für illegales Böllern

Abgesehen vom Silvesterfeuerwerk müssen Feuerwerke im Freien in Deutschland sowieso von Behörden genehmigt werden. Auch zum Jahreswechsel gibt es Städte und Gemeinden, die Verbote aussprechen.
So hat Bremerhaven zu Silvester einen Radius von 150 Meter rund um den Zoo am Meer zur Sperrzone erklärt und zum Schutz der Tiere dort Böller und Raketen verboten. Das betrifft auch einen bei Feiernden beliebten Platz am Weserdeich. „Es ist schon vorgekommen, dass wir abgebrannte Raketen oder leere Flaschen im Zoo gefunden haben“, erklärt Zoo-Tierarzt Bastian Lange gegenüber Radio-Bremen. Die meisten Tiere seien sehr empflindlich gegenüber Böller-Lärm. „Wir bitten um Verständnis, dass die Maßnahmen zum Wohl der Tiere sein müssen.“

Sprengstoffverordnung überarbeiten

Die Bundestierärztekammer hält darüber hinaus eine explizite Aufnahme besonders gefährdeter Tierbestände in die Paragraphen 23 und 24 der Sprengstoffverordnung für sinnvoll. Die verbieten schon jetzt „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen“.
Da Ställe als besonders brandempfindlich gelten, könnten Behörden auch jetzt bereits ein Silvesterfeuerwerk unterbinden, erklärt Tiedemann. Die BTK möchte aber  besonders gefährdete Tierbestände explizit unter den Schutz des Gesetzes stellen. Dann wären alle Feuerwerke, auch zu Silvester, in unmittelbarer Nähe solcher Tierhaltungen nicht mehr möglich.

Quellen:
Pressemeldung der Bundestierärztekammer (PDF-Download)
und im Artikel verlinkt

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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