Stolze 877,93 Euro Schadenersatz für ein Meerschweinchen wollte ein Ehepaar von einer Tierärztin einklagen. Der Grund: Behandlungsfehler bei der Kastration mit Todesfolge. Das Gericht aber lehnte das Ansinnen ab. Übrig blieben knapp 20 Euro Schadenersatz für einen beschädigten Transportkorb.
Die Tierärztin sollte die Meerschweinchen Jack und Socke nicht fachgerecht kastriert haben, was Socke das Leben kostete. Die Veterinärin wiederum warf den Besitzern unhygienische Nachsorge und schlechte Wundversorgung vor. Auch die zunächst vom Gericht vorgeschlagene, reduzierte Schadenersatzsumme (inklusive Behandlungskosten) von 570.- Euro lehnt die Tierärztin ab. Zum einen koste ein Ersatzmeerschweinchen nur 24.- Euro. Zum anderen habe sie keinen Fehler gemacht.
Die Beweisführung konnte am Ende auch das Gericht nicht von Fehler und Schaden überzeugen. Ergebnis: Klageabweisung. Irgendwo muss beim ganzen Streit auch noch ein Transportkorb gelitten haben. Dafür zahlte die Tierärztin dann knapp 20 Euro.