Verstoßen Fakultäten gegen das Mindestlohngesetz

Logo der Kleintierklink an der Ludwig-Maximilians-Universität MünchenLogo der Kleintierklink an der Ludwig-Maximilians-Universität München

(hh/jh) – Doktoranden in München klagen über die Arbeitsbedingungen an der Kleintierklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Die würde gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, weil sie Doktoranden nur eine pro Forma Vergütung von 10.- Euro im Monat zahle, damit diese versicherungsrechtlich abgesichert sind. Die Rechtslage ist noch nicht geklärt.

Ein Doktorand habe jetzt in einem Brief an die Zollverwaltung, an Bundesministerien, Gewerkschaften und Medien über die mutmaßlich „sittenwidrigen Arbeitsumstände der meisten Tierärzte“ an der LMU-Kleintierklinik beschwert, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

„Lizenz für Doktorarbeit erkaufen“

Im Grunde müsse man sich „die Lizenz, eine Doktorarbeit in der Klinik anfertigen zu dürfen, durch unbezahlte Arbeit in der Klinik erkaufen“, klagt der Doktorand. Er befinde sich in einem „moralischen Dilemma“, da er die Bedingungen selbst akzeptiert habe, um an der Klinik promovieren zu können.

Mindestlohn gilt nicht für eine „Ausbildung“

Strittig ist, ob Doktoranden überhaupt unter das Mindestlohngesetz (8,50 Euro/Stunde) fallen – das besagt: Praktika, die länger als drei Monate dauern, müssen grundsätzlich nach Gesetz mit mindestens 8,50/Stunde vergütet werden. Ausgenommen sind nur Pflichtpraktika. Die Promotionsordnung der Tierärztlichen Fakultät der LMU wiederum sieht verpflichtend eine mindestens zweijährige Tätigkeit an einer Einrichtung der Fakultät vor. Geklärt werden muss jetzt die Frage, ob eine Doktorarbeit – die approbierte Tierärzte nach dem abgeschlossenen Studium anfertigen – als Teil der medizinischen Ausbildung anzusehen ist? Nur dann würde das Mindestlohngesetz für Doktoranden nicht gelten.
Dieser Streit trifft nicht nur die angeprangerte 10.- Euro Monatszahlung, sondern auch Doktorandenverträge mit 450.- oder auch höheren Euro-Beträgen, denn die Arbeitszeiten liegen teilweise bei 50 Stunden/Woche – auch diese Vergütungen also weit unter Mindestlohn. Zumindest laut dem anonymen Brief, der auch der Bundestierärztekammer (BTK) vorliegt. Offiziell könne man nicht aktiv werden, eben weil der Brief nur anonym sei, sagte BTK-Präsident Prof. Theo Mantel. Aber er persönlich halte solche Beträge für unverantwortlich und werde zu dem Thema grundsätzlich das Gespräch mit dem Fakultätentag suchen.

Mindestlohnproblem auch in den Praxen

Der Mindestlohn ist aber nicht nur ein Problem an den tierärztlichen Fakultäten, sondern auch in der tierärztlichen Praxis – wir-sind-tierarzt.de hat hier berichtet: Nach einer Erhebung sollen etwa 30 Prozent der angestellten Praxisassistenten weniger als 8,50/Stunde erhalten.

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