TVT fordert Zulassungsprüfung für alle Betäubungsanlagen

Schlachtung mit Elektrobetäubung (Quelle: Henrik Hofmann 2014)Falscher Ansatz der Elektrozange zur Betäubung – Bedienungsfehler aber auch Gerätemängel sorgen für Tierschutzprobleme. (Foto: © Henrik Hofmann/2014)

Immer wieder werden Schweine bei der Schlachtung unzureichend betäubt, auch weil die Geräte Mängel haben. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz fordert deshalb eine verpflichtende Zulassungsprüfung für alle Betäubungsgeräte und Fixierungsanlagen. Die fehlt bislang.

(Artikel korrigiert* 27.6.2018/16:00)

(TVT/PM) – Bis Ende 2019 müssen etliche Schlachtbetriebe neue elektrische Betäubungsgeräte anschaffen. Der Grund: Eine EU-Verordnung erlaubt die Verwendung vieler der vorhandenen Geräte nur noch bis zu diesem Termin. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) kritisiert generell, dass es für die Hersteller immer noch keine Verpflichtung gibt, die tierschutzkonforme Funktion ihrer Geräte vor Inverkehrbringen prüfen zu lassen. Das gelte für alle Betäubungsgeräte und Fixierungsanlagen (inkl. CO2-Betäubungs- und Vollautomatische Anlagen).

„Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte ist zwingend erforderlich“ TVT-Vorsitzender Prof. Thoma Blaha. (Foto: © TVT)

Dies bedeute Rechtsunsicherheiten für die Betriebe und könne zu unzureichenden Betäubungen vor der Schlachtung und damit zu massiven Tierschutzproblemen führen.
„Eine Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte ist zwingend erforderlich. Dabei muss für jeden Gerätetyp die tatsächliche Eignung für die Betäubung der vorgesehenen Tierkategorien nachgewiesen werden“, betont Prof. Thomas Blaha, Vorsitzender der TVT.

Zulassungspflicht für Ruhigstellungs- und Betäubungsgeräte

Eine solche Zulassungspflicht für Ruhigstellungs- und Betäubungsgeräte müsse der Gesetzgeber in die Tierschutz-Schlachtverordnung aufnehmen, fordert die TVT in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner.
Bis zu einer verpflichtenden Zulassung müsse ein freiwilliges Prüfsiegel eingeführt werden: Wirtschaftsbeteiligte sollen die Möglichkeit haben, Betäubungsgeräte bei einer unabhängigen Institution freiwillig prüfen zu lassen.

Komplexe Geräte – mehr Betäubungsfehler?

Eine Studie der Ludwig Maximilians Universität München sowie zahlreiche Erfahrungen aus der Überwachungspraxis zeigen laut TVT, „dass es schon jetzt bei der Elektrobetäubung von Schweinen häufig zu einer unzureichenden Betäubung kommt.“ Ein besonders wichtiger Kontrollpunkt sei deshalb:

  • Können die tatsächlich resultierenden Stromformen, Frequenzen und Strommodulationen überhaupt eine effektive Betäubung gewährleisten?

Außerdem habe die technische Entwicklung der elektrischen Betäubungsgeräte in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass es nunmehr deutlich mehr Möglichkeiten gibt, die komplexen Geräte zu programmieren. Das bedeute aber auch ein mehr an Fehlerquellen.
Die Ursachen für unzureichende Betäubungen seien für den Anwender aber auch für das amtliche Kontrollpersonal häufig schwer zu erkennen und somit auch schwer abzustellen.
Deshalb müsste auch Funktion der vorgeschriebenen Anzeigen, Warneinrichtungen und Aufzeichnungen in eine Prüfung einbezogen werden.

Rechtsgrundlage?

Auf Fragen zu Problemen mit der Betäubung an Schlachthöfen hat auch die Bundesregierung geantwortet. Für eine staatliche Prüfung der Geräte fehle aktuell die Rechtsgrundlage. Es laufen zur Zeit aber einige Forschungsprojekte zur Wirksamkeit von Betäubungsgeräten und Methoden (Fragen 15ff Bundestagsdrucksache 18/12519).

Kein „TÜV“ für Betäubungsgeräte – die Prüfung ist Herstellersache. (Bundestagsdrucksache 18/12519)

Quelle:
TVT-Pressemeldung Juni 2018 (*korrigierte Version vom 27.6.2018 – in der ersten Fassung wurden hauptsächlich Elektrobetäubungsanlagen adressiert: Die TVT stellt klar: Die Prüf-Forderung gilt für alle Betäubungsgeräte und Fixierungsanlagen)
Antwort der Bundesregierung zu Betäubung an Schlachthöfen (Fragen 15ff / Mai 2017)

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Redaktion wir-sind-tierarzt.de

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