Verwaltungsgericht: Kein Tierschutz-Verbandsklagerecht für ‚Peta‘
‚Peta‘ bekommt in Baden-Württemberg kein Verbandsklagerecht. Das Verwaltungsgericht hat eine Klage der Tierrechtsorganisation abgewiesen. ‚Peta‘ erfüllt demnach nicht die gesetzlich festgelegten Kriterien, dass „nur demokratisch strukturierte Organisationen“ dieses Recht erhalten.
„Wildtiere brauchen in den aller seltensten Fällen menschliche Hilfe," sagt die Landestierschutzbeauftragte Hessen. Was tun kann, wer ein Wildtier findet – oder aber auch besser lassen sollte – erklärt ein Flyer, den Dr. Madeleine Martin zusammen mit der Landestierärztekammer Hessen herausgegeben hat.