Gericht: Mehr Platz und Rückzugsmöglichkeiten für Hummer & Co.
Krebstiere sind grundsätzlich leidensfähig. Gerade deshalb muss auch die Haltung von wirbellosen Tieren wie Krebsen und Hummern dem Tierschutzgesetz entsprechen. Die Bundestierärztekammer begrüßt ein erstes Gerichsturteil ausdrücklich.