Neues EU-Tierarzneimittelrecht: Was bedeutet es für Tierärzte
Das Dispensierrecht bleibt erhalten; nur Tierärzte dürfen Tierarzneimittel verschreiben; es gibt keinen Internethandel für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel; die Einstufung neuer Antibiotika als „Reserveantibiotika“ muss wissenschaftlich fundiert sein – das neue EU-Tierarzneimittelrecht ist im internationalen Vergleich…