6.500.- Strafe für die Abgabe von Euterinjektoren ohne Betriebsbesuch
(aw/jh) – Es traf keinen „Autobahntierarzt“, sondern einen Rinderpraktiker, der an einen Milchviebetrieb, den er seit 25 Jahren betreut, Euterinjektionen zur Mastitisbekämpfung abgegeben hatte – ohne Betriebsbesuch. Das Urteil: 6.500.- Strafe….