Online-Fortbildung: Was erkennen die Landestierärztekammern an?

Tierarztfortbildungen verlagern sich ins Internet – weltweit beschleunigt durch Covid-19. Doch die Anerkennung der Fortbildungspunkte (Montage: WiSiTiA/jh)

Covid-19 wirbelt die tierärztliche Fortbildungslandschaft gehörig durcheinander. Nahezu alle Präsenzfortbildungen wurden abgesagt. Aber: Können Tierärzte überhaupt die fast überall weiter bestehende Fortbildungspflicht über Onlineveranstaltungen erfüllen? Was und wieviel wird dabei von welcher Landestierärztekammer anerkannt? Eine Übersicht der aktuellen Regeln (inkl. PDF-Download).

Gastbeitrag in Zusammenarbeit mit bpt-Kongress 2020 DIGITAL

Die letzte große Präsenz-Fortbildung im Jahr 2020 war die bpt-Kleintiertagung in Bielefeld. Seitdem verlagert sich das Fortbildungsangebot fast komplett ins Internet.
Der bpt-Kongress im November 2020 wird der erste rein digitale Praktikerkongress in Europa. Die DVG plant ihren Herbst-Kongress als Hybridveranstaltung (verkleinerte Präsenz mit Online-Übertragung). Alle anderen großen Veranstaltungen im Jahr 2020 sind abgesagt.
(Hinweis: Sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn hat die DVG den Präsenzanteil abgesagt. Es gibt ein reines Onlineangebot / 7.10.2020)

Fortbildungspflicht gilt auch in Covid-19-Zeiten

Aber die tierärztliche Fortbildungspflicht, verankert in den Berufsordnungen der Landestierärztekammern, bleibt fast überall bestehen. Zwei der 17 Kammern reduzieren die Pflichtstunden auf 50 Prozent, Sachsen-Anhalt verzichtet für 2020 ganz auf die Fortbildungspflicht.
Auch eine bundesweit einheitliche Regelung für die Anerkennung von Online-Fortbildungen gibt es nicht. Aber inzwischen haben sich alle Landestierärztekammern zum Thema Anerkennung von „Nicht-Präsenz-Fortbildungen“ (PDF-Download) positioniert.
Unter diesen Begriff fallen umfangreiche „e-Learning-Kurse“ ebenso wie kürzere „Online-Webinare“, aber auch Fortbildungsbeiträge in Fachzeitungen.
Voraussetzung einer Anrechnung auf die Fortbildungspflicht ist und war schon immer eine Anerkennung des Angebotes durch die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF-Statuten § 10). Ende 2017 hat die Bundestierärztekammer ihre Musterberufsordnung geändert. Seitdem könnten 50 Prozent der üblicherweise 20 Pflichtstunden pro Jahr durch ATF-anerkannte Online-Fortbildungen abgedeckt werden. In einigen Länderkammern gilt aber noch die alte 25-Prozent-Regel (= fünf Stunden).

Online-Fortbildung: von 25 bis 100 Prozent Anerkennung je nach Kammer

Klick auf das Foto lädt ein PDF-Dokument mit einer Übersicht der Regeln aller Landestierärztekammern zur Fortbildungspflicht in Corona-Zeiten (Foto: © bpt / Montage: WiSiTiA/jh).

Die Regeln der Landestierärztekammern sind dabei durchaus unterschiedlich. Die Bandbreite reicht …

  • … von der hundertprozentigen Anerkennung von Online-Fortbildungen (etwa in Bremen / Berlin / Hessen – bei gleichbleibender Pflichtstundenzahl).
  • … über eine Reduzierung der Fortbildungspflicht für das Jahr 2020 auf die Hälfte der Pflichtstunden – wovon zum Beispiel Brandenburg dann wiederum 100-Prozent-Online-Stunden anerkennt, während Baden-Württemberg bei 50 Prozent bleibt (= 5 Stunden).
  • … bis zu dem Hinweis, dass die Pflichtstunden über einen Zeitraum von drei Jahren absolviert werden können, man in 2020 die Covid-19-Situation bei Prüfungen berücksichtige und es aktuell deshalb bei 25 Prozent (Bsp. Hamburg), respektive 50 Prozent Anerkennung der Online-Fortbildungen bleiben könne (Bsp. Nordrhein oder Sachsen).

Der bpt hat eine Übersicht der Kammerregelungen mit Stand 1. September 2020 erstellt (PDF-Download hier).

Ausland: Österreich 100 % – Schweiz entscheidet im Oktober

Zwischen den Fortbildungsorganisationen in Deutschland (ATF), Österreich (Kammer/ÖTK) und der Schweiz (Bildungskommission der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte / GST) gibt es schon lange eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Fortbildungspunkte – die dann auch die Länderkammern akzeptieren.
In einem Präsidentengespräch zwischen bpt, ÖTK und GST wurde noch einmal bestätigt:

  • Österreich: Die Österreichische Kammer erkennt ATF-anerkannte Online-Fortbildungstunden zu 100 Prozent auf die Fortbildungspflicht an (1 ATF-Stunde = 1 ÖTK-Bildungspunkt).
  • Schweiz: Die Bildungskommission der GST entscheidet erst im Oktober, ob/wie sie den Onlineanteil an den anerkannten Fortbildungsstunden verändert. Generell ergeben drei ATF-Stunden einen GST-Bildungspunkt.

ÖTK und GST unterstützen den bpt-Kongreß 2020 DIGITAL und wollen sich auch mit einem digitalen Messestand in der Fachmesse präsentieren.

Kongressdaten bpt DIGITAL

  • Anmeldebeginn für den digitalen bpt-Kongress (Übersicht hier) ist der 23. September 2020.
  • Aktuell sind bereits über 80 Stunden Fortbildung vorbereitet, eine Programmvorschau findet sich hier.
  • Für bpt-Mitglieder – und auch für Mitglieder der ÖTK und der GST – kostet das „All-in-Ticket“ für alle Kongressveranstaltungen 259 Euro.
  • Der Digitalkongress beginnt am 19. November; das Fortbildungsangebot ist dann auch nach Kongressende (25. November) noch bis zum 9. Dezember 2020 online abrufbar.

Quellen:
bpt-Übersicht: Anerkennung von Nicht-Präsenz-Fortbildungen auf die Fortbildungspflicht in den Landestierärztekammern – Stand 9/2020 (PDF-Download)

bpt-Digital-Kongress-2020 – Übersichtsseite
Übersichtsseite mit Links zu den Webseiten der Landestierärztekammern

Die VetImpulse hat in der Ausgabe 12/2020 (15. Juni 2020) eine Übersicht der bis dahin geltenden Fortbildungsregeln zusammengestellt
Im Deutschen Tierärzteblatt Ausgabe 7/2020, gibt es eine Übersicht der ATF der bis dahin geltenden Länderregeln

Dieser Beitrag entstand im Rahmen der Medienpartnerschaft von wir-sind-tierarzt und dem bpt-Kongress 2020 DIGITAL.
Mehr über unsere Zusammenarbeit mit Sponsoren und Werbepartnern lesen Sie hier.

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