Covid-19 wirbelt die tierärztliche Fortbildungslandschaft gehörig durcheinander. Nahezu alle Präsenzfortbildungen wurden abgesagt. Aber: Können Tierärzte überhaupt die fast überall weiter bestehende Fortbildungspflicht über Onlineveranstaltungen erfüllen? Was und wieviel wird dabei von welcher Landestierärztekammer anerkannt? Eine Übersicht der aktuellen Regeln (inkl. PDF-Download).
Gastbeitrag in Zusammenarbeit mit bpt-Kongress 2020 DIGITAL
Die letzte große Präsenz-Fortbildung im Jahr 2020 war die bpt-Kleintiertagung in Bielefeld. Seitdem verlagert sich das Fortbildungsangebot fast komplett ins Internet.
Der bpt-Kongress im November 2020 wird der erste rein digitale Praktikerkongress in Europa. Die DVG plant ihren Herbst-Kongress als Hybridveranstaltung (verkleinerte Präsenz mit Online-Übertragung). Alle anderen großen Veranstaltungen im Jahr 2020 sind abgesagt.
(Hinweis: Sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn hat die DVG den Präsenzanteil abgesagt. Es gibt ein reines Onlineangebot / 7.10.2020)
Fortbildungspflicht gilt auch in Covid-19-Zeiten
Aber die tierärztliche Fortbildungspflicht, verankert in den Berufsordnungen der Landestierärztekammern, bleibt fast überall bestehen. Zwei der 17 Kammern reduzieren die Pflichtstunden auf 50 Prozent, Sachsen-Anhalt verzichtet für 2020 ganz auf die Fortbildungspflicht.
Auch eine bundesweit einheitliche Regelung für die Anerkennung von Online-Fortbildungen gibt es nicht. Aber inzwischen haben sich alle Landestierärztekammern zum Thema Anerkennung von „Nicht-Präsenz-Fortbildungen“ (PDF-Download)“ positioniert.
Unter diesen Begriff fallen umfangreiche „e-Learning-Kurse“ ebenso wie kürzere „Online-Webinare“, aber auch Fortbildungsbeiträge in Fachzeitungen.
Voraussetzung einer Anrechnung auf die Fortbildungspflicht ist und war schon immer eine Anerkennung des Angebotes durch die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF-Statuten § 10). Ende 2017 hat die Bundestierärztekammer ihre Musterberufsordnung geändert. Seitdem könnten 50 Prozent der üblicherweise 20 Pflichtstunden pro Jahr durch ATF-anerkannte Online-Fortbildungen abgedeckt werden. In einigen Länderkammern gilt aber noch die alte 25-Prozent-Regel (= fünf Stunden).
Online-Fortbildung: von 25 bis 100 Prozent Anerkennung je nach Kammer

Die Regeln der Landestierärztekammern sind dabei durchaus unterschiedlich. Die Bandbreite reicht …
- … von der hundertprozentigen Anerkennung von Online-Fortbildungen (etwa in Bremen / Berlin / Hessen – bei gleichbleibender Pflichtstundenzahl).
- … über eine Reduzierung der Fortbildungspflicht für das Jahr 2020 auf die Hälfte der Pflichtstunden – wovon zum Beispiel Brandenburg dann wiederum 100-Prozent-Online-Stunden anerkennt, während Baden-Württemberg bei 50 Prozent bleibt (= 5 Stunden).
- … bis zu dem Hinweis, dass die Pflichtstunden über einen Zeitraum von drei Jahren absolviert werden können, man in 2020 die Covid-19-Situation bei Prüfungen berücksichtige und es aktuell deshalb bei 25 Prozent (Bsp. Hamburg), respektive 50 Prozent Anerkennung der Online-Fortbildungen bleiben könne (Bsp. Nordrhein oder Sachsen).
Der bpt hat eine Übersicht der Kammerregelungen mit Stand 1. September 2020 erstellt (PDF-Download hier).
Ausland: Österreich 100 % – Schweiz entscheidet im Oktober
Zwischen den Fortbildungsorganisationen in Deutschland (ATF), Österreich (Kammer/ÖTK) und der Schweiz (Bildungskommission der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte / GST) gibt es schon lange eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Fortbildungspunkte – die dann auch die Länderkammern akzeptieren.
In einem Präsidentengespräch zwischen bpt, ÖTK und GST wurde noch einmal bestätigt:
- Österreich: Die Österreichische Kammer erkennt ATF-anerkannte Online-Fortbildungstunden zu 100 Prozent auf die Fortbildungspflicht an (1 ATF-Stunde = 1 ÖTK-Bildungspunkt).
- Schweiz: Die Bildungskommission der GST entscheidet erst im Oktober, ob/wie sie den Onlineanteil an den anerkannten Fortbildungsstunden verändert. Generell ergeben drei ATF-Stunden einen GST-Bildungspunkt.
ÖTK und GST unterstützen den bpt-Kongreß 2020 DIGITAL und wollen sich auch mit einem digitalen Messestand in der Fachmesse präsentieren.
Kongressdaten bpt DIGITAL
- Anmeldebeginn für den digitalen bpt-Kongress (Übersicht hier) ist der 23. September 2020.
- Aktuell sind bereits über 80 Stunden Fortbildung vorbereitet, eine Programmvorschau findet sich hier.
- Für bpt-Mitglieder – und auch für Mitglieder der ÖTK und der GST – kostet das „All-in-Ticket“ für alle Kongressveranstaltungen 259 Euro.
- Der Digitalkongress beginnt am 19. November; das Fortbildungsangebot ist dann auch nach Kongressende (25. November) noch bis zum 9. Dezember 2020 online abrufbar.


„Wildtiere brauchen in den aller seltensten Fällen menschliche Hilfe," sagt die Landestierschutzbeauftragte Hessen. Was tun kann, wer ein Wildtier findet – oder aber auch besser lassen sollte – erklärt ein Flyer, den Dr. Madeleine Martin zusammen mit der Landestierärztekammer Hessen herausgegeben hat.