Immer mehr Tierärztinnen wollen als Angestellte arbeiten. Und das nicht nur zu Beginn ihrer Zeit als Praktiker, sondern über ihr gesamtes Berufsleben. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte hat jetzt eine Gehaltsempfehlung für diese Berufsgruppe erarbeitet.
von Jörg Held
Die Statistik* ist eindeutig: Vor zehn Jahren stellten die Angestellten erst rund ein Drittel der praktizierenden Tierärzte (5.200 Angestellte bei 11.600 Inhabern). Doch während die Zahl der Praxisinhaber seitdem gerade mal um 400 gestiegen ist, hat sich die Zahl der Angestellten fast verdoppelt: 2018 waren es bereits 8.850 – bei ungebrochenem Aufwärtstrend.
Die große Mehrheit dieser Angestellten hat auch nicht die Absicht, in Zukunft eine eigene Praxis zu führen. Die Zahl der Praxisinhaber/innen wird sich dagegen weiter deutlich verringern, wenn die Generation der „Babyboomer“ in den nächsten zehn Jahren ins Rentenalter kommt.
Langzeitangestellte: Tragende Säule der tierärztlichen Versorgung
Langfristig angestellte Tierärztinnen werden daher immer mehr zur tragenden Säule der tierärztlichen Versorgung. Wo es nicht gelingt, ausreichend Mitarbeiterinnen zu finden, geben immer mehr Praxen und Tierkliniken zum Beispiel den tierärztlichen Notdienst auf.
Ein Knackpunkt ist die Bezahlung Angestellten. Neben der Gehaltsempfehlung für Berufseinsteiger aus dem Jahr 2017 hat der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) deshalb jetzt auch eine Empfehlung für Langzeitangestellte erarbeitet und auf dem bpt-Kongress in München vorgestellt.
Die Beträge in der Tabelle gelten für eine 40h-Woche ohne Überstunden. Diese sollen zusätzlich mit einem 173tel des Bruttomonatsgehaltes je Stunde vergütet werden, gegebenenfalls aufgestockt um Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
Mehr Informationen zu den Gehaltsempfehlungen und was sich hinter den „Tätigkeitsgruppen“ verbirgt, finden Sie hier (PDF-Download)
Heftige Kritik: Beträge deutlich zu niedrig
Heftige Kritik an der bpt-Empfehlung kommt von verschiedenen Seiten:
Vom Bund der Angestellten Tierärzte (BaT) war zu erwarten, dass er die Beträge als viel zu niedrig einstuft. Der BaT versteht sich als Angestelltengewerkschaft und hat gerade erst die Satzung geändert, um als Tarifpartner agieren zu können (wenn sich auf Arbeitgeberseite ein Gegenüber fände). Die Gehaltsforderungen des BaT liegen deutlich höher – zum Beispiel im 5. Berufsjahr: BaT 4.644 € vs 3.217 € bpt.
Aber auch von Arbeitgeberseite kommt Kritik. So hält auch Dr. Dirk Remien, Vorsitzender des Verbundes unabhängiger Kleintierkliniken (VuK), die bpt Zahlen für zu niedrig. Sie entsprächen schon jetzt bei weitem nicht mehr dem, was erfahrene Assistenten in Gehaltsverhandlungen erzielen könnten.
bpt: „Es sind Mindestgehälter“
Der bpt wiederum verweist auf zwei Punkte:
- Die Praxisstrukturen in Deutschland unterschieden sich sehr stark. Große Kliniken könnten andere Gehälter zahlen, als kleine Praxen in strukturschwachen Gebieten.
- Wichtiger sei aber: „Die Beträge sind als Mindestempfehlung zu verstehen, also als Untergrenze für ein Tierarztgehalt“. Das betonte Dr. Maren Hellige, die Vorsitzende des „bpt-Arbeitskreis Angestellte Tierärzte“ in München mehrfach. Der paritätisch mit Angestellten und Inhabern besetzte Arbeitskreis habe versucht, ein Modell zu entwickeln, dass auch kleinere Praxen umsetzen können. Über jeden Arbeitgeber, der ein höheres Gehalt zahle, freue man sich.
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