Wismar: Erster Geflügelpestfall für den Herbst 2018

Bei einer Ente aus einer kleinen Geflügelhaltung (Symbolfoto) wurde der erste Geflügelpestfall dieses Herbstes nachgewiesen. (Foto: © Oswald/wikipedia/Campellenten)

Eine Ente aus einer kleinen Geflügelhaltung in der Hansestadt Wismar ist der erste Geflügelpestfall des Herbst 2018. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N6. (aktualisiert: 4.9.2018)

(jh/PM) – Einige Tiere in der Haltung in Wismar, Landkreis Nordwestmecklenburg, hätten Anzeichen einer Atemwegserkrankung gezeigt, teilte das Landwirtschaftsministerium vom Mecklenburg-Vorpommern mit. Eine Ente sei gestorben, nach der ersten Meldung dann nochmal zehn Tiere. Die deshalb zunächst im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V untersuchten Proben waren an das FLI weitergeleitet worden. Von dort wurde der Nachweis des hochpathogenen H5N6-Geflügelpestvirus bestätigt. Der letzte in Deutschland gemeldete Fall von Vogelgrippe datiert auf Ende März in Schleswig-Holstein in einer Haltung mit seltenen Geflügelrassen.

Sperrbezirk eingerichtet

Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat bereits epidemiologische Untersuchungen eingeleitet sowie die erforderlichen Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung veranlasst, sprich eine Sperrzone von mindestens drei Kilometer um den betroffenen Hof eingerichtet sowie eine Beobachtungszone von zehn Kilometern Radius. Nach Informationen von NDR 1 Radio MV werden alle Tiere des Geflügelhalters –100 Enten und 30 Hühner – getötet. Der Direktor des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Frerk Feldhusen erklärte gegenüber dem NDR, dass man keine Angst vor einer Weiterverbreitung habe, da die Sonneneinstrahlung noch zu hoch sei und das Virus darauf empfindlich reagiere. Außerdem habe der Vogelzug noch nicht begonnen. Bisher gehen die Experten davon aus, dass es sich um einen ungewöhnlichen Einzelfall handelt.

Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten

Die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe seien in Geflügelbetrieben „unbedingt einzuhalten“, betonte das Ministerium.

Das FLI hat hier dazu verschiedene Hilfen und Informationen zusammengestellt:

Beim letzten großen Ausbruch im Winter 2016/2017 waren Fehler in der Biosicherheit entscheidend  für die Weiterverbreitung.

  • Ein Positionspapier der Geflügelwirtschaft bereitet den Seuchenzug nach. Es enthält auch „Maßnahmenpakete im Sinne eines zukünftig optimierten Umgangs mit der Geflügelpest“ und gibt ebenfalls Sicherheitshinweise.

Nutzgeflügel vor Geflügelpest/Vogelgrippe schützen – Infografik des FLI. (Grafik: © FLI)

Quellen:
Pressemeldung Landwirtschaftsministerium M-V
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