Datenschutzgrundverordnung: Was tun die Verbände für die Tierärzte

Seit 25. Mai in Kraft und nicht nur für Tierarztpraxen eine Herausforderung: die europäische Datenschutzgrundverordnung. (Foto: © pixabay)

Diese Abkürzung kennt inzwischen fast jeder: DSGVO steht für Datenschutzgrundverordnung. Eine EU-Verordnung, die mit ihren Vorgaben gerade viele Kleinunternehmer oft verzweifeln lässt. Was bieten die Tierarztverbände an, damit Praxen die DSGVO umsetzen können – eine Übersicht mit Verlinkungen.

(jh) – Wirklich jede Tierarztpraxis ist von den Vorgaben der neuen Datenschutzverordnung betroffen, denn sie „verarbeitet“ immer auch personenbezogene Daten (Anschrift des Tierbesitzers) – selbst wenn sie noch mit Karteikarten arbeitet. Deshalb ist es für jeden Praxisinhaber notwendig, sich mit dem Thema zu beschäftigen und die Vorgaben auch umzusetzen. Dabei sollte der Fokus zunächst vor allem auf dem (nach außen) sichtbaren Umgang mit Daten liegen: einem DSGVO-konformem Patientenkontakt und der Praxishomepage.
Worauf zu achten ist, haben Kammern und bpt zusammengestellt:

BTK: Neue Webseite mit extra DSGVO-Kapitel

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat zum 1. Juni nicht nur ihren Internetauftritt komplett modernisiert, sondern bietet auch eine spezielle DSGVO-Unterseite an.
Als Grundlage dient ein Artikel aus der Juni-Ausgabe des Deutschen Tierärzteblattes, der auch online abrufbar ist (PDF-Download). Er bietet eine Übersicht, was warum wie zu tun ist, um die DSGVO in der Praxis umzusetzen,
Außerdem stellt die BTK als veränderbare Word-Dokumente sechs verschiedene Formularvorlagen als Download zur Verfügung, so dass sie in das eigene Praxislayout übernommen werden können: etwa zur Patientenaufnahme, eine Datenschutzerklärung für die Praxishomepage, eine Vorlage für die Zusammenarbeit mit Labor und Verrechnungsstelle oder eine Excelltabellenvorlage für das künftig geforderte „Verarbeitungsverzeichnis“ (Praxen müssen dokumentieren wer wie mit „Daten“ umgeht).

bpt: Eigene Internetseite mit zahlreichen PDF-Vorlagen

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat ebenfalls – allerdings nur für seine Mitglieder zugänglich – eine eigene Internetseite (LogIn erforderlich) zur Datenschutzgrundverordnung eingerichtet. Dort findet sich der Zugang zu einem (für bpt-Mitglieder kostenlosen) E-Learning-Kurs zur DSGVO-Umsetzung. Dieser ist allen Tierärzten auch über die ATF zugänglich (kostenpflichtig/siehe nächster Absatz).
Außerdem hat das bpt-Rechtsreferat eine umfangreiche DSGVO-konforme Formularsammlung erstellt. Dazu zählt ein Datenschutzleitfaden (der laufend fortgeschrieben wird/PDF-Download) sowie– insgesamt 15 weitere PDF-Vorlagen. Die reichen vom Patientenaufnahmeschein über die Einwilligung zur Abrechnung via Verrechnungsstelle bis zum Vordruck einer Meldung bei Datenschutzverstößen sowie einer Checkliste zur Umsetzung eines DSGVO-Maßnahmenplanes.

 

ATF-E-Learning: DSGVO – was Tierarztpraxen beachten müssen

Gemeinsam bieten bpt, BTK und die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) seit Mai einen E-Learning-Kurs zur EU-Datenschutz-Grundverordnung an: Was Tierärzte beachten müssenAnmeldung über diese Seite / ausführliches Programm und technische Voraussetzungen als PDF-Download hier.
Der Kurskosten von 100 Euro ermäßigen sich für ATF- und DVG-Mitglieder auf 60 Euro. Für bpt-Mitglieder ist er ganz kostenlos, sie müssen sich aber über die bpt-Webseite mit LogIn anmelden.
Das E-Learning wird mit drei ATF-Stunden als Fortbildung zur kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Praxisführung anerkannt.

Länderkammern: Einzelne Kammern mit eigenen Infos

Auch einzelne Landestierärztekammer haben Informationen (und Formulare) zur DSGVO-Umsetzung bereitgestellt – oder ihrerseits auf die BTK-Informationen verwiesen. Exemplarisch sind hier einige der DSGVO-Kammer-Webseiten mit eigenen/weiterführenden Informationen verlinkt:

Dass auch die Kammern selbst mit der Umsetzung kämpfen, zeigt dieses Bild (Aufruf der Kammerwebseite Baden-Württemberg am 3.6.2018)

Checkliste(n) für die Praxiswebseite

Wer eine Praxiswebseite betreibt, findet online neben den Kammerinfos eine Vielzahl von Hinweisen und Hilfestellungen zur DSGVO-Umsetzung. Mit einem Fokus auf  das Content-Management-System WordPress hat die Service-Webseite Blogmojo eine ganze Reihe nützlicher Tutorials, Guides und Listen zusammengestellt:

Allgemeines

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Alle Quellen direkt im Artikel verlinkt

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